Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
Schokokeks:
Habe ich, deswegen ja die Frage ;)
Nur weil aus Deiner Sicht ein triftiger Grund vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hättest...
Aber egal, "Drei mal Drei macht Vier" usw 👍
monkey:
--- Zitat von: Schokokeks am 17.01.2025 10:35 ---Habe ich, deswegen ja die Frage ;)
Nur weil aus Deiner Sicht ein triftiger Grund vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hättest...
Aber egal, "Drei mal Drei macht Vier" usw 👍
--- End quote ---
Na ja, Vorgesetztenwechsel ist laut allen Webseiten, die ich gelesen habe, der Grund schlechthin für ein Zwischenzeugnis (ich bin kein Anwalt, der vielleicht bessere Quellen hat) und wie ich schon schrieb, stimmt mir auch die Gewerkschaft zu.
Schokokeks:
Der Meinung bin ich ja auch, Du begründest nur einen Anspruch mit einem Paragrafen, der keinen Anspruch begründet... 🤷♂️
Nochmal, warum nimmst Du nicht die
--- Zitat von: monkey am 20.12.2024 15:40 ---"Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels"
--- End quote ---
und bist glücklich damit? Eine gesetzliche Verpflichtung für ein Zwischenzeugnis gibt es nicht, und wenn Dein AG der Meinung ist, der §35 (2) ist nicht anwendbar, dann ist das eben so.
Kann man akzeptieren, muss man aber nicht, der Klageweg steht ja bekanntlich jedem offen.
monkey:
--- Zitat von: Schokokeks am 17.01.2025 10:44 ---Der Meinung bin ich ja auch, Du begründest nur einen Anspruch mit einem Paragrafen, der keinen Anspruch begründet... 🤷♂️
Nochmal, warum nimmst Du nicht die
--- Zitat von: monkey am 20.12.2024 15:40 ---"Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels"
--- End quote ---
und bist glücklich damit? Eine gesetzliche Verpflichtung für ein Zwischenzeugnis gibt es nicht, und wenn Dein AG der Meinung ist, der §35 (2) ist nicht anwendbar, dann ist das eben so.
Kann man akzeptieren, muss man aber nicht, der Klageweg steht ja bekanntlich jedem offen.
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Mein Arbeitgeber muss sich nicht an den Tarif- und damit Arbeitsvertrag halten? Er verlangt doch das Gleiche von mir. Ich bin damit nicht glücklich, deshalb werde ich das kategorische Nein erstmal nicht akzeptieren. Und eventuell mache ich es im Verlauf für andere Kollegen leichter.
Schmitti:
--- Zitat von: monkey am 17.01.2025 10:15 ---Mag sein, dennoch möchte ich das offizielle Zwischenzeugnis, das mir nach TVöD-K zusteht, und nicht irgendeinen Wisch, den sich mein Arbeitgeber ausgedacht hat.
--- End quote ---
Welchen formellen Rahmen und welche Rechtsfolgen hätte denn das "offizielle Zwischenzeugnis nach TVöD-K", während der "ausgedachte Wisch des Arbeitgebers" das nicht hätte?
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