Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Zwischenzeugnis wurde mir verweigert

<< < (5/8) > >>

monkey:

--- Zitat von: Schmitti am 17.01.2025 11:01 ---
--- Zitat von: monkey am 17.01.2025 10:15 ---Mag sein, dennoch möchte ich das offizielle Zwischenzeugnis, das mir nach TVöD-K zusteht, und nicht irgendeinen Wisch, den sich mein Arbeitgeber ausgedacht hat.
--- End quote ---
Welchen formellen Rahmen und welche Rechtsfolgen hätte denn das "offizielle Zwischenzeugnis nach TVöD-K", während der "ausgedachte Wisch des Arbeitgebers" das nicht hätte?

--- End quote ---

Nach meinem Wissensstand gibt es sehr viel Rechtsprechung, wie ein offizielles Arbeitszeugnis auszusehen hat. Ich bezweifle, das ich dies auf die Zwischenbewertung 1:1 anwenden darf bzw. müsste dies eventuell auch eingeklagt werden.

Schokokeks:

--- Zitat von: monkey am 17.01.2025 10:54 ---Mein Arbeitgeber muss sich nicht an den Tarif- und damit Arbeitsvertrag halten? ...

--- End quote ---

Das tut er doch, auch wenn Du anderer Meinung bist...

Manch einer kann oder will es nicht verstehen, aber ich wünsche Dir gutes Gelingen bei Deinem bevorstehenden Kampf, vielleicht gibt Dir @ver.di ja eine schnieke Warnweste und eine Trillerpfeife zur ausdrucksstarken Untermauerung Deiner Forderung. 👍

monkey:

--- Zitat von: Schokokeks am 17.01.2025 11:30 ---
--- Zitat von: monkey am 17.01.2025 10:54 ---Mein Arbeitgeber muss sich nicht an den Tarif- und damit Arbeitsvertrag halten? ...

--- End quote ---

Das tut er doch, auch wenn Du anderer Meinung bist...

Manch einer kann oder will es nicht verstehen, aber ich wünsche Dir gutes Gelingen bei Deinem bevorstehenden Kampf, vielleicht gibt Dir @ver.di ja eine schnieke Warnweste und eine Trillerpfeife zur ausdrucksstarken Untermauerung Deiner Forderung. 👍

--- End quote ---

Erstmal reicht die Rechtsabteilung, die sich eben nochmal gemeldet hat.

Öffdler:
Ich finde das LAG Urteil vom 17.01.1997 - 11 Sa 1366/96

https://openjur.de/u/445645.html

sollte ganz gut auf deinen Fall passen. Vielleicht hilft Dir das weiter.

Maggus:
Der AG unterliegt einem TV, der eine Regelung zum Zeugnis (und Zwischenzeugnis) enthält und wenn die dort genannten Voraussetzungen im Fall von monkey erfüllt sind, dann hat er einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Ein Wechsel des direkten Vorgesetzten gilt als triftiger Grund, wenn das Unterstellungsverhältnis mehrere Jahre bestand.

Völlig unerheblich ist, ob der tarifliche Anspruch beim Arbeitgeber oder Schokokeks gefallen findet.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version