Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zwischenzeugnis wurde mir verweigert
ProfTii:
--- Zitat von: Schokokeks am 17.01.2025 10:44 ---Der Meinung bin ich ja auch, Du begründest nur einen Anspruch mit einem Paragrafen, der keinen Anspruch begründet... 🤷♂️
Nochmal, warum nimmst Du nicht die
--- Zitat von: monkey am 20.12.2024 15:40 ---"Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels"
--- End quote ---
und bist glücklich damit? Eine gesetzliche Verpflichtung für ein Zwischenzeugnis gibt es nicht, und wenn Dein AG der Meinung ist, der §35 (2) ist nicht anwendbar, dann ist das eben so.
Kann man akzeptieren, muss man aber nicht, der Klageweg steht ja bekanntlich jedem offen.
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Mich würde ehrlich interessieren, warum du annimmst, dass kein Anspruch bestünde? Zwar kein gesetzlicher aber immerhin ein vertraglicher, da sich beide Vertragsparteien mutmaßlich dem TVöD-K unterworfen haben.
Und hier findet sich doch eindeutig ein Anspruch auf das Zeugnis aus dem Zusammenfallen des Tatbestands aus § 35 (2) und der zugehörigen Rechtsfolge in § 35 (4). Entsprechend ist der Anspruch, unerheblich der Rechtsmeinung des AG, einklagbar, wenn der Vorgesetztenwechsel einen triftigen Grund darstellt - die Meinung der Rechtsabteilung von Haufe sehe ich als seriöse Quelle an, um dies erstmal zu bejahen
Faunus:
unter 1 min googeln:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 14.11.2017 (AZ: 9 AZR 175/17) entschieden, dass Arbeitnehmer bei einem Wechsel des unmittelbaren Vorgesetzten aus wichtigem Grund ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis haben
In knapp 40 Berufsjahren sind zwei Vorgesetzte in den Ruhestand gegangen und bei jedem Wechsel wurde - wenn ich mich richtig erinnere - unaufgefordert ein Zwischenzeugnis vom jeweiligen Vorgesetzten vorgelegt und entsprechend unterzeichnet.
Lass mal die "Rechtsabt. von verdi" (gehe ich doch mit meiner Annahme richtig?) mit entsprechenden Briefkopf die Anfrage erneut stellen. Sollte dann wuppen ;)
Schmitti:
Der Punkt bleibt aber doch eher der: Was sollen denn bitte die konkreten Unterschied zwischen dem Zeugnis, das der AN will und der sog. "Zwischenbewertung", die sich der AG ausgedacht und ja offensichtlich angeboten hat, sein? Und welche Folgen hat das für den AN, wenn er statt dem einen das andere bekommt?
Oder noch einfacher formuliert: Erfüllt die angebotene Zwischenbewertung die (spärlichen) Anforderungen, die der § 35 (und meinetwegen auch gleich die Rechtssprechung) an ein Zwischenzeugnis stellt?
Daraus resultiert dann die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, für eine derartige Unterscheidung überhaupt ein Fass aufzumachen.
Und ob bei einem AG, der für solche simplen Vorgänge meint noch irgendwelche Sondergeschichten erfinden zu müssen, und bei Leitungskräften, die sich dann noch damit aufhalten, Abs. 3 bzw. 1 des §35 mittelfristig nicht doch die bessere Wahl sind.
Faunus:
Scheinbar ist es ein rechtlicher Unterschied für die Dame, die dafür zuständig ist und entsprechendes Wissen u.U. vorenthält. Wer hier das Fass aufgemacht hat ist nicht der, der um ein Zwischenzeugnis gebeten hat und auch nicht der Vorgesetzte, der diese fix & fertig zum Unterschreiben vorgelegt hat.
monkey:
--- Zitat von: Maggus am 17.01.2025 11:57 ---Der AG unterliegt einem TV, der eine Regelung zum Zeugnis (und Zwischenzeugnis) enthält und wenn die dort genannten Voraussetzungen im Fall von monkey erfüllt sind, dann hat er einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Ein Wechsel des direkten Vorgesetzten gilt als triftiger Grund, wenn das Unterstellungsverhältnis mehrere Jahre bestand.
Völlig unerheblich ist, ob der tarifliche Anspruch beim Arbeitgeber oder Schokokeks gefallen findet.
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Das ist so ziemlich meine Meinung, weshalb ich nun versuchen werde, den Anspruch durchzusetzen.
--- Zitat von: Faunus am 17.01.2025 12:52 ---unter 1 min googeln:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 14.11.2017 (AZ: 9 AZR 175/17) entschieden, dass Arbeitnehmer bei einem Wechsel des unmittelbaren Vorgesetzten aus wichtigem Grund ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis haben
In knapp 40 Berufsjahren sind zwei Vorgesetzte in den Ruhestand gegangen und bei jedem Wechsel wurde - wenn ich mich richtig erinnere - unaufgefordert ein Zwischenzeugnis vom jeweiligen Vorgesetzten vorgelegt und entsprechend unterzeichnet.
Lass mal die "Rechtsabt. von verdi" (gehe ich doch mit meiner Annahme richtig?) mit entsprechenden Briefkopf die Anfrage erneut stellen. Sollte dann wuppen ;)
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Ja, Rechtabteilung von ver.di. Habe gerade Mail mit der gesamten Korrespondenz und einem Erinnerungsprotokoll fertiggestellt und abgeschickt. Mal sehen, wie schnell sich ver.di nächste Woche meldet.
--- Zitat von: Faunus am 17.01.2025 13:08 ---Scheinbar ist es ein rechtlicher Unterschied für die Dame, die dafür zuständig ist und entsprechendes Wissen u.U. vorenthält. Wer hier das Fass aufgemacht hat ist nicht der, der um ein Zwischenzeugnis gebeten hat und auch nicht der Vorgesetzte, der diese fix & fertig zum Unterschreiben vorgelegt hat.
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Das ist auch die große Frage, dich sich mir eben stellt. Wenn es keinen Unterschied gibt, warum mir nicht einfach mein gewünschtes Zwischenzeugnis nach TVöD ausstellen? Da muss für das Unternehmen irgendwo ein Haken drin sein und ich bin ehrlicherweise nicht bereit bei dem Arbeitgeber aktuell zurückzustecken.
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