Zwischenzeugnis wurde mir verweigert

Begonnen von monkey, 20.12.2024 15:40

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monkey

Moin,

ich bin Krankenpfleger in einem Krankenhaus in einer deutschen Großstadt. Bei mir gilt der Vertrag TVöD-K. Eingruppiert bin ich P7 Stufe 3, falls dies irgendwie wichtig ist in diesem Fall.

Ich habe ein Zwischenzeugnis beantragt. Nach §35 (2) TVöD-K steht mir ein Zwischenzeugnis bei triftigen Grund zu. Mein triftiger Grund: Mein direkter Vorgesetzter wechselt.

Hier der genaue Wortlaut: "Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis)."

Das Zeugnis wurde von meiner (noch-)direkten Vorgesetzten auch angefertigt. Dieses Zeugnis wurde der Pflegedienstleitung zur Unterschrift vorgelegt. Sie verweigert nun die Unterschrift und damit die Ausstellung dieses Zeugnisses.

Der Grund für die Verweigerung wurde mir zuerst nicht mitgeteilt. Ich bin dann direkt zu der PDL. Angeblich habe ich keinen Anspruch auf so ein Zeugnis, der "rechtliche Rahmen" wäre zu hoch. Stattdessen soll ich eine "Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels" beantragen. Ich hätte es also auch noch falsch gemacht.

Hat jemand von so einer Zwischenbewertung schon mal gehört? Werde ich veralbert? Ist ein Wechsel des Vorgesetzten kein triftiger Grund? Jede Internetseite nennt genau dies als den legitimen Grund für ein Zwischenzeugnis.

Was kann ich tun?

UNameIT

Von so einer "Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels" noch nie was gehört. Jedoch ist ein Vorgesetztenwechsel immer ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis.
§ 35 Abs. 2 TVöD sagt das man das aus triftigen Grund bekommt und Haufe führt klar aus, das ein Vorgesetztenwechsel ein triftiger Grund ist.
Ich würde da höflich beim Betriebsrat nachfragen.


monkey

Ja, mal sehen ob der Betriebsrat hilft. Habe denen am Freitagabend noch geschrieben.

Morgen werde ich auch nochmal bei ver.di anrufen. Die dürften auch ein gewisses Interesse haben, dass deren Vertrag eingehalten wird, denke ich.

Ich hatte noch bei reddit gefragt. Da wurde mir der Tipp gegeben mich an die Personalabteilung zu wenden statt mich mit der PDL rumzuärgern. Was wird hier davon gehalten?

Casa

Vielleicht geht es schneller, wenn du sagst, du benötigst das Zwischenzeugnis für die Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber.
Oder du geht den Dienstweg und bittest bei der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten der PDL um Unterzeichnung des Zeugnisses.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

monkey

Heute nochmal das Gespräch gesucht mit der Personalreferentin. Kein Durchkommen, deren Standpunkt steht. Mal sehen, was ver.di mir morgen erzählt. Hatte ich noch nicht gemacht, weil ich den Betriebsrat involviert hatte. Es wird kein Zwischenzeugnis ausgestellt, nur wenn ich mich wegbewerben will. Dies würde dann aber auch in dem Zeugnis stehen.

Schokokeks

Und wo genau liegt jetzt das Problem, eine

Zitat von: monkey am 20.12.2024 15:40
"Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels"

zu beantragen, wenn man doch eigentlich genau das möchte und der AG bereit ist, das so zur Verfügung zu stellen?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Casa

Zitatnur wenn ich mich wegbewerben will. Dies würde dann aber auch in dem Zeugnis stehen.

Wie genau belegt dein möglicher Wechselwunsch deine Arbeitsleistung beim bisherigen Arbeitgeber?
Ein etwaiger Wechselwunsch hat nichts im Arbeitszeugnis zu suchen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

monkey

Zitat von: Schokokeks am 17.01.2025 07:10
Und wo genau liegt jetzt das Problem, eine

Zitat von: monkey am 20.12.2024 15:40
"Zwischenbewertung der bisherigen Arbeitsleistung im Rahmen eines Vorgesetztenwechsels"

zu beantragen, wenn man doch eigentlich genau das möchte und der AG bereit ist, das so zur Verfügung zu stellen?

Dadurch, dass es dann kein offizielles Arbeitszeugnis nach TVöD ist, fehlen die Rechtsmittel, die bei einem Arbeitszeugnis hinterlegt sind. Es ist nicht standardisiert in den Ausführungen und kann mich damit so wirklich wegbewerben, falls der Vorgesetztenwechsel für mich persönlich scheitert.


monkey

Zitat von: Casa am 17.01.2025 08:37
Zitatnur wenn ich mich wegbewerben will. Dies würde dann aber auch in dem Zeugnis stehen.

Wie genau belegt dein möglicher Wechselwunsch deine Arbeitsleistung beim bisherigen Arbeitgeber?
Ein etwaiger Wechselwunsch hat nichts im Arbeitszeugnis zu suchen.

Ich habe keine Erklärung erhalten, nur die Info, dass es so gemacht wird.

Ich habe heute Morgen schon mit ver.di telefoniert, die haben mir erstmal grundsätzlich zugestimmt. Die Rechtsabteilung meldet sich heute oder Montag bei mir erneut.

Schmitti

Zitat von: monkey am 17.01.2025 09:54Dadurch, dass es dann kein offizielles Arbeitszeugnis nach TVöD ist, fehlen die Rechtsmittel, die bei einem Arbeitszeugnis hinterlegt sind. Es ist nicht standardisiert in den Ausführungen und kann mich damit so wirklich wegbewerben, falls der Vorgesetztenwechsel für mich persönlich scheitert.
Hä?
Machst du es dir an der Stelle vielleicht selber viel komplizierter, als es ist?

monkey

Zitat von: Schmitti am 17.01.2025 10:13
Zitat von: monkey am 17.01.2025 09:54Dadurch, dass es dann kein offizielles Arbeitszeugnis nach TVöD ist, fehlen die Rechtsmittel, die bei einem Arbeitszeugnis hinterlegt sind. Es ist nicht standardisiert in den Ausführungen und kann mich damit so wirklich wegbewerben, falls der Vorgesetztenwechsel für mich persönlich scheitert.
Hä?
Machst du es dir an der Stelle vielleicht selber viel komplizierter, als es ist?

Mag sein, dennoch möchte ich das offizielle Zwischenzeugnis, das mir nach TVöD-K zusteht, und nicht irgendeinen Wisch, den sich mein Arbeitgeber ausgedacht hat.

Schokokeks

Zitat von: monkey am 17.01.2025 10:15
... das mir nach TVöD-K zusteht ...

Nachdem Du wahrscheinlich gerade während deiner vertraglich dem AG gegenüber geschuldeten Arbeitszeit in einem Forum schreibst, nimmst Du als korrekter AN selbstverständlich die entsprechende Abmahnung wohlwollend entgegen, richtig?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

monkey

Zitat von: Schokokeks am 17.01.2025 10:20
Zitat von: monkey am 17.01.2025 10:15
... das mir nach TVöD-K zusteht ...

Nachdem Du wahrscheinlich gerade während deiner vertraglich dem AG gegenüber geschuldeten Arbeitszeit in einem Forum schreibst, nimmst Du als korrekter AN selbstverständlich die entsprechende Abmahnung wohlwollend entgegen, richtig?

Tue ich nicht, falsche Annahme. Meine Spätschicht als Krankenpfleger beginnt um 13 Uhr.

Was soll so ein Beitrag?

Schokokeks

Mea Culpa!

Woraus schließt Du Deine Annahme, dass Dir das geforderte Arbeitszeugnis zusteht?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

monkey

Zitat von: Schokokeks am 17.01.2025 10:28
Mea Culpa!

Woraus schließt Du Deine Annahme, dass Dir das geforderte Arbeitszeugnis zusteht?

Lies doch bitte den Thread und Wechsel des Vorgesetzten ist ein triftiger Grund.