Autor Thema: Arbeitszeitgesetz  (Read 2933 times)

Damiane

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Arbeitszeitgesetz
« am: 23.12.2024 07:44 »
In unserer kleinen Kommune mit Gleitzeit wurden alle Mitarbeiter mündlich und per Mail darauf hingewiesen, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten, also nicht länger als 10 Stunden Dienst zu schieben. Mir ist es einige male passiert, dass ich zwei oder drei Minuten über den 10 Stunden lag. Weil eben noch ein Anruf kam oder ich von Leuten aufgehalten wurde. Welche Disziplinarmaßnahme könnte mir drohen ( Chefin hat mich auf dem Kieker) ? 

Tagelöhner

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #1 am: 23.12.2024 08:45 »
Eine Abmahnung ist wohl immer möglich, bei geringfügigen Verstößen wäre der Arbeitgeber aber schlecht beraten, so ein scharfes Schwert anzuwenden.

Bei einigen Minuten Überschreitung durch unvorhersehbare Dinge, kannst Du notfalls ja auch entgegnen, an diesem Tag einige Minuten mehr Pause gemacht zu haben, so dass die 10 Stunden nicht überschritten wurden. Oder einfach früher Feierabend machen und es nicht ausreizen.

Dakmer

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #2 am: 23.12.2024 19:53 »
Bei uns sind es nicht Disziplinarmaßnahmen, sondern die Zeituhr rechnet nach 10 h nichts mehr an.

Außerdem darf die Arbeitszeit eigentlich nur 8 h betragen und in Ausnahmefällen 10 h.

"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Insofern würde ich mich einfach dran halten.

FearOfTheDuck

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #3 am: 23.12.2024 20:33 »


"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)...


Insofern würde ich mich einfach dran halten.

Wohl ein sehr vernünftiger Vorschlag, wenn du eh schon im Fokus deiner Chefin bist. So billig will man sich nicht drankriegen lassen.

streetchoose

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #4 am: 24.12.2024 07:42 »
In unserer kleinen Kommune mit Gleitzeit wurden alle Mitarbeiter mündlich und per Mail darauf hingewiesen, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten, also nicht länger als 10 Stunden Dienst zu schieben. Mir ist es einige male passiert, dass ich zwei oder drei Minuten über den 10 Stunden lag. Weil eben noch ein Anruf kam oder ich von Leuten aufgehalten wurde. Welche Disziplinarmaßnahme könnte mir drohen ( Chefin hat mich auf dem Kieker) ?
Es kann sich um eine Verwarnung handeln, bei geringfügigen Verstößen kann diese jedoch ignoriert werden (wenn Ihr Chef locker ist).
« Last Edit: 24.12.2024 07:48 von streetchoose »

clarion

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #5 am: 24.12.2024 08:23 »
Wegen zwei, drei Minuten wird kaum was passieren.  Du solltest den Arbeitstag aber durchaus so planen können,  dass Du nicht ständig in Gefahr läufst zu überziehen. Du könntest beispielsweise nach neun Stunden gehen.

BAT

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #6 am: 24.12.2024 10:52 »
Die Arbeitszeit ist doch nicht das Thema. Es stellt sich vielmehr die Frage ob man a) seine Aufgaben vernünftig fertig bekommt oder b) ob der Arbeitsplatz richtig zugeschnitten ist.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #7 am: 24.12.2024 21:45 »
Bei uns sind es nicht Disziplinarmaßnahmen, sondern die Zeituhr rechnet nach 10 h nichts mehr an.

Außerdem darf die Arbeitszeit eigentlich nur 8 h betragen und in Ausnahmefällen 10 h.

"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Insofern würde ich mich einfach dran halten.

Die Regelung des Ausgleichszeitraum ist jedoch tarifdispositv. Daher sieht u.a. der TVÖD für die Arbeitszeit einen Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr vor.

MaLa

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #8 am: 27.12.2024 11:19 »
Bei uns sind es nicht Disziplinarmaßnahmen, sondern die Zeituhr rechnet nach 10 h nichts mehr an.

Außerdem darf die Arbeitszeit eigentlich nur 8 h betragen und in Ausnahmefällen 10 h.

"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Insofern würde ich mich einfach dran halten.

Die Regelung des Ausgleichszeitraum ist jedoch tarifdispositv. Daher sieht u.a. der TVÖD für die Arbeitszeit einen Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr vor.

Des Weitern vergessen die meisten, dass der Samstag als Werktag für den Ausgleich auch ausreichend ist, sofern du wöchentlich nicht mehr wie 48h arbeitest, bleibst du bei 8h/d im Durchschnitt.

2strong

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #9 am: 27.12.2024 13:09 »
Das würde mich im Hinblick auf die übliche fünf-Tage-Woche wundern...

MaLa

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Antw:Arbeitszeitgesetz
« Antwort #10 am: 30.12.2024 07:01 »
Das Gesetz sieht aber WERKTAGE vor, nicht Arbeitstage.
Somit ist ein Arbeitsfreier Werktag geeignet den nötigen Ausgleich zu bringen.