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[Allg] Verzweiflung - Anspruch auf Öffnungsaktion verwirkt?

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totoughtotame:

--- Zitat von: Saxum am 24.12.2024 10:56 ---TIEF LUFT HOLEN! TIEF!

Nachsprechen: "Alles wird Gut!"

Die Klausel der Öffnungsaktion in Verbindung mit dem verbindlichen Antrag greift meines Wissens nach nur bei einer der teilnehmen Krankenversicherer an der Öffnungsaktion. Da die "Alte Oldenburger" hier nicht mit teilnimmt, ist diese ohnehin raus.

Keine Gewähr natürlich, aber sollte so passen.

Siehe hierzu Abschnitt III. der Öffnungsaktion:

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf

Und Nummer 8 des Merkblattes der Öffnungsaktion

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/2020_06_merkblatt-fuer-beamtenanfaenger-mit-vorerkrankungen-oder-behinderungen.pdf

--- End quote ---

Ich sehe das genauso, Man kann darüber hinaus keinen Antrag stellen, ohne dass man je ein Dokument versandt und unterschrieben hat, welches auch "Antrag" genannt wird. Das würde gegen jede versicherungsrechtliche Aufklärungspflicht gehen. Ich würde jetzt den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und einen verbindlichen Antrag bei der gewünschten PKV stellen und sehen, was passiert. Wenn dann ggf. gesagt wird, ein Antrag wurde schon woanders gestellt, würde ich mich ggf. anwaltlich beraten lassen

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