Autor Thema: Wiedereingliederung von Schwerbehinderter Person abgelehnt  (Read 1359 times)

Daywalker99

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Hallo zusammen,
mein Arbeitskollege ist als Fahrer angestellt und hat sich auf der Arbeit einen Bandscheibenvorfall zugezogen. Nach einer OP ist er jetzt aber gesundheitlich so eingeschränkt das er z.b immer auf eine Toilette angewiesen ist und nicht lange sitzen soll. Trotz alledem würde er gern an einer Wiedereingliederung teilnehmen. Diese ist mit seinem Arzt so besprochen und hat einen Wiedereingliederungsplan mit gewissen Auflagen bekommen. Der Arbeitgeber hat diesen Plan nun abgelehnt da der MA so seinen eigentlichen Job als Fahrer nicht ausüben kann. Vielmehr müsste er im Hinblick auf seine Probleme im Büro oä eingesetzt werden.
Das wichtigste habe ich bald vergessen, der MA gilt aktuell in der Behörde als Schwerbehindert.

Darf die Behörde das ablehnen oder müsste die Wiedereingliederung an geeigneter Stelle stattfinden?

clarion

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Hat der Mitarbeiter eine Ausbildung,  die für einen Bürojob qualifiziert?

Gibt es ausbildungsgerechte Tätigkeiten in der Behörde, die der Mitarbeiter auch im Hinblick auf die gesundheitlichen Einschränkungen ausführen könnte, ohne anderen Mitarbeitern Arbeit weg zu nehmen?

Wenn die Behörde keine Arbeit hat, kann sie den Mitarbeiter auch nicht beschäftigen. Wie soll das denn funktionieren  durch rumsitzen ohne Arbeit zu haben?

2strong

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Im Prinzip beurteile ich es wie @clarion, wobei die Größe und Struktur der Behörde eine Rolle spielen dürfte. Wenn aufgrund der Einschränkung eine Weiterbeschäftigung als Fahrer ausscheidet, müsste eine alternative Verwendung geprüft werden. Sollte diese nicht möglich sein - und auch nicht mit zumutbarem Aufwand eingerichtet werden können -, könnte eine Lösung darin bestehen, eine notwendige Qualifikation nachzuholen. In der Zwischenzeit könnte eine Verwendung in einer Hilfstätigkeit erfolgen (Poststelle etc.). Was dem Arbeitgeber hier zuzumuten ist, hängt aber - wie erwähnt - maßgeblich an Größe und Struktur der Behörde. Der Geeinde mit 30 Mitarbeitern ist weniger zumutbar als der Bundesbehörde mit 3.000 Mitarbeitern.

Casa

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Meinen Vorrednern stimme ich zu. Einer Qualifizierung ist aber nicht zwingend vom AG anzubieten. Gleichwohl ist der AG gut beraten sein Personal zu halten.

Aus den Einschränken kann sich ergeben, dass der AN nicht sinnvoll beschäftigt werden kann. Wenn ich an meine Zeit mit Auswärtsterminen und teils mehrere Stunden entfernen Zielen denke, wäre es wenig sinnvoll einen Fahrer zu beschäftigen, der nur 45 Minuten am Stück sitzen kann und anschließend Bewegung benötigt.

Die Wiedereingliederung wird zudem während der AU durchgeführt. Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer mit AU nicht beschäftigen. Aus der Fürsorgepflicht des AG kann sich ergeben, dass der AG einen Arbeitsversuch ablehnen darf, wenn das Risiko einer Verschlechterung der Erkrankung zu hoch ist.



Der Fahrer kann bei seinem AG anregen, dass er vorübergehend im Wahlbüro mitarbeitet. Das funktioniert oft auch ohne Ausbildung.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

clarion

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Hmm die Landesbehörden organisieren die Wahl aber nicht.