Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BE] Pauschale Beihilfe auch für Zusatzeinkünfte?
Vaido:
Liebe Community,
ich stehe kurz vor der Verbeamtung in Berlin und habe mich eigentlich bereits gegen die individuelle Beihilfe in Kombination mit PKV und für den Verbleib in der GKV als freiwillig Versicherter in Kombination mit pauschaler Beihilfe entschieden.
Allerdings frage ich mich, für welche Einkunftsarten die pauschale Beihilfe eigentlich 50% der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt. Ich habe bisher verstanden, dass man als freiwillig in der GKV-Versicherter auf ALLE Einkunftsarten KK- und PV-Beiträge bezahlt. Wenn ich nun während der aktiven Dienstzeit oder in der Pension zusätzlich zu meiner Besoldung/Versorgung weitere Einkünfte habe (für die ich KK- und PV-Beiträge zahlen muss), werden diese dann auch von der pauschalen Beihilfe anteilig getragen?
Ich konnte dazu bisher nirgends eine eindeutige Aussage finden. Es wird lediglich darauf hingewiesen, DASS für weitere Einkünfte wie Einnahmen aus Nebenerwerb, Dividenden, Miete etc. ebenfalls KK- und PV-Beiträge zu zahlen sind, aber es geht nicht eindeutig daraus hervor, OB die pauschale Beihilfe 50% für ALLE Einkunftsarten übernimmt, oder lediglich für den Sold bzw. die Pension.
Beispiel:
* 3k Besoldung => darauf müssen rund 17% KK-Beiträge bezahlt werden => pauschale Beihilfe zahlt 50% der KK-Beiträge, also rund 255 €, ich zahle die andere Hälfte
* 1k Mieteinnahmen ==> darauf müssen ebenfalls 17% KK-Beiträge bezahlt werden => zahlt die pB hier auch die Hälfte?
Zumindest in diesem Artikel: https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2019-04/wahlfreiheit_beamte.htmlwird das bejaht, aber ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Länder für Zusatzeinkommen neben dem Sold/der Pension zahlen..
Tulpenzeit:
Für die Frage, ob überhaupt weitere Beiträge anfallen kommt es darauf an, ob du im Pensionsalter in der KVdR versichert werden kannst (siehe hierzu die Voraussetzungen). In dieser werden m.E. nur Versorgungsbezüge bei der Ermittlung der KV Beiträge betrachtet. Mieteinnahmen u.Ä. also wohl nicht. Wenn Du die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllst, musst Du bis zur Versicherungshöchstgrenze alles verbeitragen lassen.
Und daher nochmal konkret: Ich gehe davon aus, dass die pauschale Beihilfe nur denjenigen Anteil übernimmt, der auf die Pension entfällt. Aber um sicher zu gehen, vielleicht einfach mal bei der Beihilfestelle nachfragen? Dann aber bitte das Ergebnis auch hier posten und uns alle erhellen...
BeamterHH:
Moin!
Ich bin Beamter in Hamburg und nehme die pauschale Beihilfe in Anspruch. Bei mir ist es so, dass ich weitere Einkünfte neben den Beamtenbezügen habe und sich dadurch die Bemessungsgrundlage für die KK- und PV-Beiträge erhöht. Die pauschale Beihilfe beträgt bei mir immer 50% des insgesamt zu zahlenden Krankenkassenbeitrags, egal ob die BMG für die KK-Beiträge neben den Beamtenbezügen auch weitere Einkünfte enthält.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich natürlich nicht.
Vaido:
--- Zitat von: BeamterHH am 01.01.2025 21:32 ---Die pauschale Beihilfe beträgt bei mir immer 50% des insgesamt zu zahlenden Krankenkassenbeitrags, egal ob die BMG für die KK-Beiträge neben den Beamtenbezügen auch weitere Einkünfte enthält.
--- End quote ---
Danke für deine Antwort. Das lässt zumindest eine Vermutung für Berlin zu.
Sind denn auf dem Nachweis der Krankenkasse, die an die Beihilfestelle zu übermitteln ist, die unterschiedlichen Einkunftsarten überhaupt aufgeschlüsselt?
--- Zitat von: Tulpenzeit am 01.01.2025 20:52 ---Für die Frage, ob überhaupt weitere Beiträge anfallen kommt es darauf an, ob du im Pensionsalter in der KVdR versichert werden kannst (siehe hierzu die Voraussetzungen).
--- End quote ---
Als Pensionär hat man leider keine Möglichkeit in die KVdR zu kommen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: "Ruhestandsbeamte kommen nicht in die KVdR, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen."
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/ruhestaendler-koennen-bei-krankenversicherung-sparen
BeamterHH:
--- Zitat von: Vaido am 02.01.2025 14:13 ---Sind denn auf dem Nachweis der Krankenkasse, die an die Beihilfestelle zu übermitteln ist, die unterschiedlichen Einkunftsarten überhaupt aufgeschlüsselt?
--- End quote ---
Ja, auf den Beitragsbescheiden der Krankenkasse ist alles nach Einkunftsarten aufgeschlüsselt und dieser Bescheid wird dann vollständig an die zuständige Stelle weitergeleitet.
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