Auch wenn man als Pensionär nicht in die KVdR kommt, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zuschuss von der Rentenversicherung in Höhe des halben Beitrags zur GKV auf den Zahlbetrag der Rente bezogen, s. §§ 106 ff. SGB VI.
Das ist richtig. Allerdings muss man dafür einen Antrag stellen, die DRV macht das nicht "von sich aus".
Der Antrag ist
R0820 bei der DRV.