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[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
frankundfrei:
Hi,
wenn ich beim Landratsamt eine Behinderung feststellen/bestätigen lassen will, bedarf es ja "Gutachten"oder mE zumindest einem Arztbrief zu der jeweiligen Beschwerde....wie Diabetes oder Schwerhörigkeit usw
Daher muss man ggf (wenn solche Diagnosen aktuellst eben nicht vorliegen) zum Arzt und die feststellen lassen.
Die Frage ergibt sich aus einer aktuellen Diagnose und der Absicht zusammen mit anderen schon länger bekannten Beschwerden dann einen SchwerbehinderenAusweis (>50%) zu erlangen, was wiederum einen Steuerfreibetrag ergeben kann.
Ist die Beihilfe und die PKV verpflichtet, Solches zu übernehmen?
Oder würde der Amtsarzt des Dienstherrn dies für den Beamten kostenfrei übernehmen?
Ich las dies bei Angestellten, ist es bei Beamten in BW auch so, dass man als Schwerbehinderter 2 Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand kann? Beispiel also mit 63 Jahren, aber nur 7,2 % (statt 14,4) Abschlag!?
Danke vorab !
frankundfrei
Kingrakadabra:
Ich würde einfach alle behandelnden Ärzte im Antrag abgeben und die vorliegenden Befunde etc. einreichen. Das Amt schreibt dann wohl die Ärzte an oder veranlasst das Nötige. In Bayern das ZBFS.
Guten Rutsch!
frankundfrei:
Dank Dir....werd ich tun, nur wie gesagt ist e eben auch so, dass ich Diagnosen habe, die vor 15 Jahren festgestellt wurden und die daher wertlos sein dürften, da sie wohl aktuell wieder festgestellt werden müssen, dass sie noch vorhanden sind und somit Grundlage für den Grad der Behinderung sind.....zB Reizdarmsyndrom oder Atemschwierigkeiten oder sowas.....
das muss ja aktuell diagnostiziert werden, zumal eben der damalige Arzt nicht mehr greifbar ist.
hierzu nochmals:
Ich las dies bei Angestellten, ist es bei Beamten in BW auch so, dass man als Schwerbehinderter 2 Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand kann? Beispiel also mit 63 Jahren, aber nur 7,2 % (statt 14,4) Abschlag!?
LG frankundfrei
Glockner:
Wenn die Feststellung und Behandlung von relevanten Beschwerden schon so lange zurückliegen und seitdem wegen dem gleichen Krankheitsbild keine Behandlungen, Therapien, Reha und dergl. efolgten, wird es Zeit das in Angriff zu nehmen. Im Antrag gibst du an, welche Beschwerden, Erkrankungen etc. berücksichtigt werden sollen. Wie schon erwähnt, werden die behandelnden Ärzte u. Krankenhäuser dann vom Gesundheitsamt/Versorgungsamt (oder die entsprechende Dienststelle in deinem Bereich) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Der Amtsarzt entscheidet anhand der Stellungnahmen der Behandler über deinen Antrag.
Leider ist es m. E. nach in den letzten Jahrzehnten immer schwieriger geworden über die magische Grenze des GdB 50 zu kommen. Mit einem GdB darunter hat man zwar etwas finanzielle Vorteile als Nachteilsausgleich, aber für eine vorzeitige Pensionierung ohne oder mit wenigen Abschlägen muss es halt die SB mit mindestens GdB 50 sein.
Das Landesrecht BW kenne ich nicht, aber in NRW ist es so, dass du beim Vorliegen einer SB mit GdB50 nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge in Pension gehen kannst.
clarion:
Die VersMedV ist seit Jahrzehnten wenig verändert worden, insofern ist die Behauptung es sei schwieriger als früher, einen GdB zu bekommen, nicht nachvollziehbar.
Der Amtsarzt stellt auch keine Schwerbehinderung fest! Das tun die Versorgungsämter, nach Einholung der Arztberichte von den behandelnden Ärzten, im Zweifel unter Einbeziehung der medizinischen Dienste!
Nun @frankundfrei, wenn Du 15 Jahre keine so großen Beschwerden hattest, dass Du Dich um Therapien gekümmert hättest, dann stelle ich in Frage, inwieweit man bei Dir von einer SCHWERbehinderung reden kann. Du hast nix, Du willst nur eher in Rente.
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