Die Reduzierung der Pension durch den Versorgungsausgleich sind keine Ausgleichszahlungen in diesem Sinne.
Es gibt zumindest in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, die Abschläge durch eine oder mehrere Zahlungen auszugleichen. Sofern man davon Gebrauch macht, kann man diese Einzahlungen zum Rückkauf des Malus steuerlich geltend machen.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszusetzen, sofern im Rahmen des Versorgungsausgleiches auch gleichzeitig Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, diese aber noch nicht realisieren kann (siehe § 35 VersAusglG)
Am besten einfach mal einen Antrag beim Dienstherrn mit Rentenauskunft der Rentenversicherung stellen ;o)