Autor Thema: Lohnfortzahlung  (Read 1166 times)

Frodosam

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Lohnfortzahlung
« am: 02.01.2025 13:19 »
Mein Freund ist seit Anfang Oktober im Krankenstand und ich war mir im  Vorhinein eigentlich sicher dass er bis zu neun Monate keinerlei Gehaltseinbußen in Kauf nehmen muss, da der Arbeitgeber wie im TVÖD das Krankengeld bezuschusst. Habe ich mich getäuscht und es ist TV-L anders oder liegt ein Fehler bei der Abrechnung vor?

Frodosam

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Antw:Lohnfortzahlung
« Antwort #1 am: 02.01.2025 14:35 »
Nicht dass man es falsch versteht, mit im Vorhinein meinte ich bevor er  die Abrechnung bekommen hat.

MDAngestellter

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Antw:Lohnfortzahlung
« Antwort #2 am: 02.01.2025 15:02 »
Hallo,

zuerst wäre die Frage offen, ob er anspruchbberechtigt ist. Und dann ist es leider so, dass der Begriff "tatsächliche Barleistungen" unterschiedlich aufgefasst wird, und so gibt es Abweichungen, also er bekäme nie das Netto, was er vorher bekommen hatte. Hinzu könnte auch ein zeitlicher Verzug kommen, so dass das Krankengeldzuschussgeld noch nicht berechnet wurde.

CU Frank

Frodosam

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Antw:Lohnfortzahlung
« Antwort #3 am: 02.01.2025 15:09 »
Also berechtigt ist er auf jeden Fall. Bin dann fälschlicherweise davon ausgegangen dass es genauso geregelt ist wie im TVÖD, da hatte sowohl ich vor einigen Jahren als auch ein Kollege kürzlich bis zum Ende des 8 oder 9 Monats keinerlei Einbußen.

caireen

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Antw:Lohnfortzahlung
« Antwort #4 am: 02.01.2025 16:11 »
Hallo,
wenn er ununterbrochen seit 30.06.1994 in seiner Behörde beschäftigt ist, dann bekommt er den Unterschied zwischen Nettoentgelt und Nettokrankengeld als Krankengeldzuschuss (sogenannter "Altfall) aus dem BAT. Somit hätte er bis zur Dauer von 39 Wochen einen so hohen Zuschuss, daß er auf sein Nettogehalt kommst.

 "Neufälle" bekommen nur noch den Unterschied zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld, das macht dann in der Regel nur noch wenige Euro aus.

Frodosam

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Antw:Lohnfortzahlung
« Antwort #5 am: 02.01.2025 16:17 »
Dann ist es tatsächlich so dass es im TVÖD anders geregelt ist als im Tv-L?  Ich bin seit 01.04.2000 beschäftigt und hatte vor ca.5  Jahren keinerlei Verlust und mein Arbeitskollege kürzlich auch nicht . Auf jeden Fall Danke für die Rückmeldungen.