Hallo,
zuerst wäre die Frage offen, ob er anspruchbberechtigt ist. Und dann ist es leider so, dass der Begriff "tatsächliche Barleistungen" unterschiedlich aufgefasst wird, und so gibt es Abweichungen, also er bekäme nie das Netto, was er vorher bekommen hatte. Hinzu könnte auch ein zeitlicher Verzug kommen, so dass das Krankengeldzuschussgeld noch nicht berechnet wurde.
CU Frank