Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung - Erfahrungszeit mitnehmen?
SebbiSchmidt:
Hallo Community,
ich bin derzeit in RLP mit der Stufe 9B Erfahrungsstufe 3 angestellt und habe bereits knapp 2 Jahre bei dem aktuellen Arbeitgeber gearbeitet. Nun soll ich demnächst Höhergruppiert werden und in die 10 kommen. Nach TVL soll man hier eine Erfahrungsstufe nach unten rutschen und die Erfahrungszeit wird wieder von vorne gesammelt. Der Garantiebetrag ist für mich nicht wirklich relevant.
Gibt es denn Mittel und Wege die Erfahrungsstufe und/oder die Erfahrungszeit zu behalten? Vorher war ich über die Kommunen angestellt, da blieb zumindest die Stufe gleich.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten. :-)
Sebbi
E15TVL:
Im TV-L wird betragsmäßig höhergruppiert, nicht stufengleich. Im Fall einer Höhergruppierung von E 9b zu E 10 geht es aus jeder Ausgangsstufe eine Stufe zurück. Wenn du bisher in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit nicht verlieren willst, darf die Höhergruppierung frühestens an dem Tag stattfinden, an dem auch der Stufenaufstieg erfolgt. Ob und wann sich das finanziell auszahlt, müsstest du selbst nachrechnen.
cyrix42:
Alternative wäre den Arbeitgeber zu wechseln und bei der Neueinstellung darauf zu pochen, dass die bisherige Berufserfahrung als förderliche Zeit anerkannt wird. Das muss der neue AG dann natürlich auch wollen, weil es nur eine Kann-Bestimmung ist.
troubleshooting:
Deine Chancen hängen nicht unbedeutend davon ab, an welchem Ministerium deine Dienststelle hängt.
SebbiSchmidt:
--- Zitat von: troubleshooting am 06.01.2025 10:33 ---Deine Chancen hängen nicht unbedeutend davon ab, an welchem Ministerium deine Dienststelle hängt.
--- End quote ---
Ich arbeite für das Ministerium der Justiz.
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