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Höhergruppierung - Erfahrungszeit mitnehmen?

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Stefan123:
Hallo zusammen,

wie sieht es mit einer Höhergruppierung von TV L EG 10 Stufe 4 in TV L EG11 aus?
Die Höhergruppierungsmatrix existiert ja momentan nicht. Ich hatte letztes Jahr geschaut und da würde man auch in EG 11 Stufe 4 kommen.

Kann da jemand was zu sagen?

Vielen Dank im Voraus.

cyrix42:
Moin, der §17 Absatz (4) TV-L, der Höhergruppierungen regelt, sowie die Anlage B zum TV-L, die die Entgelttabellen beinhaltet, existieren weiterhin. Und nach den entsprechenden Regelungen führt weiterhin eine Höhergruppierng aus der EG 10/4 in die EG 11/4.

Stefan123:
Vielen Dank für die Antwort!

noch eine kurze Frage dazu:
Ich habe am 01.10.22 in EG 10 Stufe 3 die Beschäftigung aufgenommen. Demnach würde ich mich zum 01.10.25 höhergruppieren lassen, sodass ich ab 01.10.25 in Stufe 4 EG 11 bin.
Ist das soweit korrekt?

Danke :)

troubleshooting:
Ist nur insoweit korrekt, dass es zu dem genannten Zeitpunkt vorteilhaft für dich wäre.

Üblicherweise nicht in der Hand hast du die Höhergruppierung selbst. Du kannst dich in der Regel nicht zum Zeitpunkt x höhergruppieren lassen. Es gibt sogar recht hier im Bundesland z.B. Anweisungen, die eine verzögerte Zuweisung eingruppierungsrelevanter Aufgaben im Hinblick auf die Stufenlaufzeit ausdrücklich untersagen.

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