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Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)

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Janalein:

--- Zitat von: Lämpel am 04.01.2025 21:46 ---
--- Zitat von: Janalein am 04.01.2025 17:29 ---Ich habe schon jetzt vor dem Ende des Halbjahres alle Noten fertig. Das ist nicht das Problem.
Bisher musste nur vertreten werden.

[...]

Ich habe eben über 3 Wochen Fehlzeiten und das ist für 6 Monate schon viel.
Durch Corona jetzt könnten es vier werden.

--- End quote ---

Also unterm Strich bestehen die Auswirkungen auf deine berufliche Tätigkeit konkret darin, dass du im Herbst/Winter ein paar mal krank warst. Salopp gesagt: Das kommt halt vor. (Wenn ich mich im Lehrerzimmer umschaue, können manche Kollegys deine Zeiten locker toppen...) Ich sehe da noch keinen Ansatzpunkt der dafür spräche dass du dem Land ungewöhnlich lästig wärst. Ich nehme auch an, dass in deinen Unterrichtsfächern ein gewisser Lehrkraftmangel herrscht?

--- End quote ---

Es sind nicht ein paar Mal, sondern über 3 Wochen.
Und das finde ich in der Probezeit besorgniserregend viel.
Eine Woche Angina, eine Bronchtiis, eine Woche Schleimbeutelentzündung am Fuß und jetzt Corona plus die Organisation mit meiner Oma.
Die Kurzzeitpflege und das alles müssen ja organisiert werden.
Mich hat es durch die Viren und den Stress jedes Mal aus den Eisen gehauen.
Und durch die 2 Schulen hab ich jedes Mal die volle Virenlast abbekommen.

Diensthase:
1: In der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
2: Auch wenn es sich jetzt hart anhört, was Du in deiner Freizeit machst ist dein "Privatvergnügen" den andere müssen deswegen für Dich mitarbeiten wen Du ständig fehlst.
3. In der freien Wirtschaft wärst Du schön längst gefeuert worden....

clarion:


Jana, das (lein würde ich an deiner Stelle lieber weglassen!)

Hier wirst Du keine Hilfe bekommen, weil wir nicht abschätzen können, welchen Eindruck Du auf die Schule machst.

Es kann sein, dass Du als kompetente Lehrerin rüber kommst, die halt etwas Pech mit dem Immunsystem hatte. Dann wird man Dir nicht kündigen.

Oder man nimmt Dich als unselbstständig, Jammerlappen und unreif war, dann wird man Dir kündigen, aber nicht weil Du öfters krank warst, sondern weil man Dich nicht für den Job geeignet hält. Als toughe selbstständige Frau meldet man sich ehrlich gesagt auch nicht mit Janalein in einem Interrnetforum an, erst recht nicht, wenn Jana dein realer Vorname sein sollte.

Albeles:
Irgendwie sind da gewisse Widersprüche im Text. Der Pflegegrad 3 galt ab Januar, Du hast das aber schon im August nachgewiesen das es 3 ist  ???

Aber jetzt mal was ganz anderes....Kenne deinen Wert und mach dich nicht verrückt!!!

Was dein AG macht, kann hier keiner wissen. Und selbst wenn er was falsch macht, wird er das trotzdem durchziehen und nicht aufgrund Forenaussagen anders entscheiden. Notfalls geht es dann vor Gericht und wird dort geklärt.
Mach einfach deinen Job und denke positiv, bis Du was anderes vom AG hörst. Die Probezeit endet doch schon bald.

Das wird schon  :)

Casa:
Ich würde dem Arbeitgeber die Pflegezeit mitteilen. Ich sehe nämlich nicht, dass vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Pflegezeit vereinbart werden kann. Über diese Frage ließe sich vortrefflich streiten und das über einige Jahre und Instanzen hinweg.
Nach bisheriger Schilderung scheint mir bei Einstellung lediglich Teilzeit vereinbart worden zu sein, jedoch wurde keine Vereinbarung nach Pflegezeitgesetz getroffen bzw. kein Anspruch nach diesem Gesetz geltend gemacht.

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