Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)

<< < (2/4) > >>

Janalein:

--- Zitat von: cyrix42 am 04.01.2025 16:32 ---Wenn du dich auf den Kündigungsschutz des Pflegegesetzes beziehen willst, müssten auch die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Hast du eine Freistellung zur Pflegezeit beantragt (§3 Pflegegesetz; voraussichtliche Dauer muss dabei mit angegeben werden), oder zumindest eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§2; max. 10 Arbeitstage) zur akuten Organisation einer adäquaten Pflege angezeigt? Wenn ja, bist du bis zum Ende der Freistellung tatsächlich vor einer Kündigung sicher -- bzw. kann dir nur fristlos gekündigt werden, was entsprechende schärfere Voraussetzungen hat (aber nicht unmöglich ist). Der reine Akt des Pflegens jedenfalls sichert dies nicht.

--- End quote ---

Ich musste schon im August einen Antrag stellen, um nachzuweisen, weshalb ich Teilzeit arbeite und die Pflegebescheinigung einreichen, die bestätigt, dass ich meine Oma mit dem Pflegegrad 3 pflege.
So wie ich das verstanden habe, fällt das auch unter das Pflegezeitgesetz wenn Arbeitnehmer Teilzeit arbeiten?
Korrigiere mich bitte, wenn ich mich irre?



Janalein:

--- Zitat von: Lämpel am 04.01.2025 16:53 ---
--- Zitat von: Janalein am 04.01.2025 13:53 ---Kann ich dennoch aufgrund meiner Fehlzeiten gekündigt werden?

--- End quote ---

Ist das lediglich eine abstrakte Angst von dir, oder ist eine konkrete Absicht erkennbar das zu tun?

Was sagt deine Schulleitung? Weiß die von der Situation? Welche konkreten Auswirkungen haben deine Fehlzeiten auf deinen Unterricht? Mussten bislang "nur" Stunden vertreten werden, oder gab es auch schon Probleme mit Klassenarbeitsterminen o.ä.?

--- End quote ---

Meine Schulleitung weiß von der Situation meiner Pflege, nicht aber vom aktuellen Oberschenkelhalsbruch, dem Krankenhausaufenthalt
Ich habe schon jetzt vor dem Ende des Halbjahres alle Noten fertig. Das ist nicht das Problem.
Bisher musste nur vertreten werden.

Meine Angst beläuft sich bisher auf meine bestehenden Fehlzeiten.
Der Personalrat war vor den Ferien kurz bei mir und fragte allgemein, wie es mir geht.
Er kam aber leider  sehr ungelegen mitten in meine Klasse reingeplatzt, sodass ich alle privaten Themen nicht ansprechen wollte/konnte  und als ich dann die Möglichkeit gehabt habe, war er nicht mehr da.

Aber ja. Meine Schulleitung kennt meine Situation. Ich musste auch beantragen, dass ich überhaupt Teilzeit arbeiten darf.

Ich habe eben über 3 Wochen Fehlzeiten und das ist für 6 Monate schon viel.
Durch Corona jetzt könnten es vier werden.
Ich habe mir durch die Schüler eben auch vieles an Viren aufgerissen. Hinzu kam die psychische Belastung durch die Pflege und die Pflege als solche.
Im Krankenhaus kümmert sich keiner. Meine Oma wäre jetzt schon tot, wenn ich nicht bei ihr gewesen wäre.
Eine andere Frau, die in ihrem Zimmer war und keine Angehörigen hatte, ist an ihrer Coronainfektion gestorben.

Ich muss dazu sagen, dass ich durch den Quereinstieg ja noch in Quereinsteigerausbildung bin, dennoch aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.

FearOfTheDuck:
Dann ist doch alles gut und du dürftest dem besonderen Kündigungsschutz unterliegen.

Was daran ist Missgunst, wenn ich dir anrate, mit dem AG ganz nüchtern deine Situation zu besprechen und dir auch selbst die Frage zu stellen, ob das gerade alles noch funktionieren kann, verstehe ich nicht.

Janalein:
Dein Satz "Wenn du - trotz und wegen der Tragik des einzelnen Falles und deiner persönlichen Situation - deine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kannst, scheint mir ein Trennungswillen des AG nur logisch zu sein".wirkte auf mich etwas provokant.

Möglicherweise liege ich damit aber auch falsch und tue dir Unrecht. Dann entschuldige dafür.

Ich weiß ja eben nicht, ob es so ist.

Die Frage, die ich mir stelle ist: Bezieht sich die Pflegezeit auch darauf, wenn ich mittels Teilzeitantrag und Pflegebescheinigung darauf hinweise, dass ich Pflege und habe ich dann auch den Schutz?

Lämpel:

--- Zitat von: Janalein am 04.01.2025 17:29 ---Ich habe schon jetzt vor dem Ende des Halbjahres alle Noten fertig. Das ist nicht das Problem.
Bisher musste nur vertreten werden.

[...]

Ich habe eben über 3 Wochen Fehlzeiten und das ist für 6 Monate schon viel.
Durch Corona jetzt könnten es vier werden.

--- End quote ---

Also unterm Strich bestehen die Auswirkungen auf deine berufliche Tätigkeit konkret darin, dass du im Herbst/Winter ein paar mal krank warst. Salopp gesagt: Das kommt halt vor. (Wenn ich mich im Lehrerzimmer umschaue, können manche Kollegys deine Zeiten locker toppen...) Ich sehe da noch keinen Ansatzpunkt der dafür spräche dass du dem Land ungewöhnlich lästig wärst. Ich nehme auch an, dass in deinen Unterrichtsfächern ein gewisser Lehrkraftmangel herrscht?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version