Autor Thema: Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft  (Read 5652 times)

Niky241

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Hallo,

In unserer Abteilung ist eine Kollegin in Rente gegangen und daraufhin wurde ihre Stelle, durch die Leitung öffentlich ausgeschrieben ohne vorab eine interne Ausschreibung zu veranlassen geschweige davon intern abzufragen ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Interesse hätte seine Stunden zu erhöhen.
Wir sind drei Kolleginnen und Kollegen, die aktuell teilzeit beschäftigt sind und möchten seit längerer Zeit unser Arbeitspensum erhöhen. Dies wurde auch schon schriftlich der Leitung mitgeteilt. Die Leitung scheint es aber wohl nicht zu interessieren, anstatt dessen wurde verlangt, dass interne Bewerberinnen und Bewerber sich nochmal komplett neu für die gewünschte Stunden Erhöhungen bewerben. Die ausgeschriebene Stelle und die Stellenauschreibung betrifft unsere tägliche Arbeit, wir haben auch alle ein hervorragendes Arbeitszeugnis, sind festangestellte im öffentlichen Dienst und trotzdem wurden die interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt sondern sogar ignoriert.
Es gibt eine Dienstvereinbarung mit der Stadt, in der es klar drin steht, dass interne Bewerberinnen und Bewerber vorrangig bevorzugt werden müssen und bei einer neu Besetzung die Stunden erst Intern ausgeschrieben und verteilt werden müssen. Dies wurde nicht berücksichtigt und völlig ignoriert, obwohl vom PR schriftlich darauf hingewiesen wurde. Wir mussten uns nochmal alle neu bewerben obwohl es sich um sehr wenige Stunden Erhöhung handelte. Daraufhin hat sich die Leitung entschieden, die ganze Stelle an einer externen Person zu vergeben.
Das Personalamt der Stadt und der Personalamt haben dies glücklicherweise nicht zugestimmt und das Bewerbungsverfahren wurde daraufhin abgebrochen.
Was kann man in so einem Fall rechtlich unternehmen?
Ich sehe ein eindeutiges Fehlerverfahren seitens der Leitung, oder täusche ich mich?
Es scheint so als ob es keine Rücksicht auf Gesetze in unserer öffentlichen Einrichtung gibt.

Buschi

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #1 am: 04.01.2025 15:00 »
Die Zustimmung wurde bereits verweigert. Was soll da jetzt seitens PR noch passieren?
Du zielst sicher nicht auf die Möglichkeiten ab, die der AG jetzt noch hat.

Worin siehst du das Fehlverhalten?

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #2 am: 04.01.2025 15:50 »
Fehlverfahren ist, dass der AG von internen Mitarbeiter verlangt hat sich nochmal neu zu bewerben obwohl es klar in der Dienstvereinbarung steht erstens:
- dass im Fall einer Stellenbesetzung,  gilt der Grundsatz, dass vor einer externen Ausschreibung alle internen Besetzungsmöglichkeiten vorrangig zu prüfen sind.
Alle Stellen müssen grundsätzlich zunächst Stadtintern ausgeschrieben werden. Dies wurde nicht gemacht.
- zweitens es steht auch drin, dass auch ohne Eigenbewerbung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem vorrangig zu disponierenden Personenkreis gehören und bei der auschreibende Dienstelle beschäftigt sind, in das Auswahlverfahren einbezogen werden müssen. Dies wurde auch nicht gemacht.
- drittens: die Gründe zu einer Ablehnung von vorrangig zu berücksichtigenden Bewerberinnen und Bewerbern müssen dem PR und POA schriftlich mitgeteilt werden. Dies wurde auch nicht seitens des AG gemacht.
- viertens: bei der Aufhebung eines Bewerbungsverfahren muss eine Begründung abgegeben werden. Dies wurde auch nicht gemacht.


FearOfTheDuck

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #3 am: 04.01.2025 17:46 »
Wer ist in diesem Falle mit "Leitung" gemeint? Die fachliche Leitung oder die Behördenleitung?

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #4 am: 04.01.2025 18:19 »
Die fachliche Leitung sowie die Leitung des Instituts

Schokobon

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #5 am: 04.01.2025 23:35 »
Was ist das für eine "Dienstvereinbarung"?

clarion

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #6 am: 05.01.2025 09:12 »
Niky241, was genau ist denn jetzt die Frage bzw. das Anliegen?

Die Situation scheint mir gelöst. Das Verfahren ist abgebrochen worden.

Und mal, dann abgesehen, halte ich den Wunsch, jemanden von außen dazu holen zu wollen, für legitim. Aber da scheint es ja einen Dienstvereinbarung zu geben,  die dem Wunsch zuwider läuft.

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #7 am: 05.01.2025 11:10 »
Na ja, gelöst ist es durch den Abbruch des Verfahrens eben nicht. Das kann man so nicht sagen.
Die Stelle wurde nicht besetzt und es gibt immer noch unbesetzte offene Stunden.
Es gibt mehrere interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Teilzeit atbeiten und diese Stunden übernehmen wollen.. Die interne Bewerberinnen und Bewerber wurden nicht berücksichtigt und völlig ignoriert obwohl es in der Dienstvereinbarung des POA klare Regelungen dafür gibt.
Das POA äußerst sich zu dem Thema nach schriftlicher Anfrage auch nicht.
Die Frage ist, was man in so einer Situation macht, wenn die Dienstvereinbarungen nicht beachtet und korrekt umgesetzt werden?

clarion

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #8 am: 05.01.2025 23:27 »
Kommen die Aufstockungswünsche und die ausgeschriebene Stelle von der Stundenanzahl hin?

Wie auch immer, da wir die Umstände bei Euch nicht kennen, kann ich nichts sagen, was los ist.

Ihr habt aber eigentlich kein Problem. Ihr habt gültige Teilzeitverträge und ich gehe von einer wechselseitig zufriedenstellende Vertragserfüllung aus, nämlich Arbeitsleistung gegen pünktliche Entgeltzahlungen. Eine Aufstockung der TZ Anteile wäre eine Vertragsänderung, die im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen muss. Und dieses Einvernehmen ist offenbar (noch) nicht erzielt worden.

Niky241

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #9 am: 06.01.2025 13:47 »
Die interne Stunden Aufstockungswünsche sind gering und es würde immer noch nach den Aufstockungswünsche der internen Kolleginnen und Kollegen 60% zu Verfügung übrig bleiben. Diese 60% kann man dann einer externen Person vergeben. Dagegen haben wir absolut nichts einzuwenden und es ist völlig legitim noch jemanden im Team mit reinzunehmen. Das war auch der Vorschlag des PR. Dies wurde aber von der Leitung abgelehnt und nicht in Betracht genommen.
Vertraglich leisten wir hervorragende Leitungen und sogar weit darüber hinaus. Wir haben auch alle hervorragende Arbeitszeugnisse von der Leitung selbst bekommen.
Unsere Teilzeitstellen waren damals bei der Ausschreibung mit Aussicht auf aufstocken ausgeschrieben.
Dieses Versprechen wird erstens somit hier nicht gehalten und zweitens werden schriftliche Dienstvereinbarungen mit dem POA völlig ignoriert.
Und da ist die Frage, was man dagegen unternehmen kann?
Für uns liegt da ein klarer verstoß und eine absolute Fehlerhafte Abwicklung im Bewerbungsverfahren.

UNameIT

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #10 am: 06.01.2025 14:57 »
Die interne Stunden Aufstockungswünsche sind gering und es würde immer noch nach den Aufstockungswünsche der internen Kolleginnen und Kollegen 60% zu Verfügung übrig bleiben. Diese 60% kann man dann einer externen Person vergeben. Dagegen haben wir absolut nichts einzuwenden und es ist völlig legitim noch jemanden im Team mit reinzunehmen. Das war auch der Vorschlag des PR. Dies wurde aber von der Leitung abgelehnt und nicht in Betracht genommen.
Vertraglich leisten wir hervorragende Leitungen und sogar weit darüber hinaus. Wir haben auch alle hervorragende Arbeitszeugnisse von der Leitung selbst bekommen.
Unsere Teilzeitstellen waren damals bei der Ausschreibung mit Aussicht auf aufstocken ausgeschrieben.
Dieses Versprechen wird erstens somit hier nicht gehalten und zweitens werden schriftliche Dienstvereinbarungen mit dem POA völlig ignoriert.
Und da ist die Frage, was man dagegen unternehmen kann?
Für uns liegt da ein klarer verstoß und eine absolute Fehlerhafte Abwicklung im Bewerbungsverfahren.

Dann verstehe ich eure Leitung - 100% sind einfacher zu besetzen als 60% . Auch kann man Stunden nicht so einfach "hin und herschieben", wie ihr euch das vorstellt. 

Mal ne blöde Frage, auf was für Stellen sitzt ihr? Entspricht eure derzeitige Arbeitszeit, der Arbeitszeit der entsprechenden Stelle? Habt ihr die Aufstockung schon auf dem normalen Weg schriftlich beantragt? Also einen "Antrag auf Erhöhung der Arbeistzeit" gestellt?  Hat sich einer von euch auf die volle Stundenzahl beworben? Ich meine nach TVÖD §9 ist nur der Wechsel von einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle vorgesehen, euer Konstrukt (jeder bekommt ein paar Prozente der Stelle) ist so gar nicht vorgesehen. Was anderes wäre, wenn ihr euch die Stelle 50/50 teilen würdet.

Auch mit euren DVs habt ihr keinen Anspruch darauf, das Stundenanteile einer anderen Stelle an euch übertragen werden. Eine Möglichkeit wäre zu versuchen einer bewirbt sich auf die komplette Stelle mit Wunsch 60%/70%. Dann hat zu mindestens einer der Kolleg*Innen seinen Wunsch erhalten.


Casa

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #11 am: 06.01.2025 15:23 »
Bei der nächsten Stellenausschreibung ließe sich in Erwägung ziehen zu klagen. Wenn die Stellenbesetzung aber erneut abgebrochen wird, lässt sich hiergegen recht wenig tun und auch eine Klage hätte wohl weniger Aussicht auf Erfolg.

-> Erneut das Gespräch mit PR, Vorgesetztem und Personalamt suchen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

KaiBro

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #12 am: 06.01.2025 19:57 »
Die interne Stunden Aufstockungswünsche sind gering und es würde immer noch nach den Aufstockungswünsche der internen Kolleginnen und Kollegen 60% zu Verfügung übrig bleiben. Diese 60% kann man dann einer externen Person vergeben. Dagegen haben wir absolut nichts einzuwenden und es ist völlig legitim noch jemanden im Team mit reinzunehmen. Das war auch der Vorschlag des PR. Dies wurde aber von der Leitung abgelehnt und nicht in Betracht genommen.
Vertraglich leisten wir hervorragende Leitungen und sogar weit darüber hinaus. Wir haben auch alle hervorragende Arbeitszeugnisse von der Leitung selbst bekommen.
Unsere Teilzeitstellen waren damals bei der Ausschreibung mit Aussicht auf aufstocken ausgeschrieben.
Dieses Versprechen wird erstens somit hier nicht gehalten und zweitens werden schriftliche Dienstvereinbarungen mit dem POA völlig ignoriert.
Und da ist die Frage, was man dagegen unternehmen kann?
Für uns liegt da ein klarer verstoß und eine absolute Fehlerhafte Abwicklung im Bewerbungsverfahren.

Dann verstehe ich eure Leitung - 100% sind einfacher zu besetzen als 60% . Auch kann man Stunden nicht so einfach "hin und herschieben", wie ihr euch das vorstellt. 

Mal ne blöde Frage, auf was für Stellen sitzt ihr? Entspricht eure derzeitige Arbeitszeit, der Arbeitszeit der entsprechenden Stelle? Habt ihr die Aufstockung schon auf dem normalen Weg schriftlich beantragt? Also einen "Antrag auf Erhöhung der Arbeistzeit" gestellt?  Hat sich einer von euch auf die volle Stundenzahl beworben? Ich meine nach TVÖD §9 ist nur der Wechsel von einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle vorgesehen, euer Konstrukt (jeder bekommt ein paar Prozente der Stelle) ist so gar nicht vorgesehen. Was anderes wäre, wenn ihr euch die Stelle 50/50 teilen würdet.

Auch mit euren DVs habt ihr keinen Anspruch darauf, das Stundenanteile einer anderen Stelle an euch übertragen werden. Eine Möglichkeit wäre zu versuchen einer bewirbt sich auf die komplette Stelle mit Wunsch 60%/70%. Dann hat zu mindestens einer der Kolleg*Innen seinen Wunsch erhalten.

In meinen Augen kann man Stunden "hin und herschieben" solang es dieselben Aufgaben betrifft. D.h. wenn eine Mitarbeiterin aus dem Bürgerbüro in Rente geht, können die Stunden durchaus auf auf andere Mitarbeiter aus dem Bürgerbüro aufgeteilt werden.
Aber innerhalb einer Abteilung sind die Aufgaben durchaus unterschiedlich. Es könnte sein, dass man ein Themenbereich, welches vorher durch eine Sachbearbeiterin allein bearbeitet wurde auf mehrere aufgeteilt wird und das will man evtl. vermeiden. Hierzu fehlen uns leider die Infos.

Sjuda

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #13 am: 07.01.2025 07:30 »
Merkwürdige Regelungen. Mitunter kann es sinnvoll sein, nicht nur eine bestimmte Anzahl an VZÄ vorzuhalten, sondern auch eine konkrete Anzahl an Mitarbeitern, die sich dahinter verbergen. Hier klingt es so, als ob bei jedem Ausscheiden eines Mitarbeiters die Aufgaben zerlegt und verteilt werden könnten, wenn sich ein anderer Mitarbeiter für die "Stunden" interessiert.

Hallo,

In unserer Abteilung ist eine Kollegin in Rente gegangen und daraufhin wurde ihre Stelle, durch die Leitung öffentlich ausgeschrieben ohne vorab eine interne Ausschreibung zu veranlassen geschweige davon intern abzufragen ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Interesse hätte seine Stunden zu erhöhen.
Wir sind drei Kolleginnen und Kollegen, die aktuell teilzeit beschäftigt sind und möchten seit längerer Zeit unser Arbeitspensum erhöhen. Dies wurde auch schon schriftlich der Leitung mitgeteilt. Die Leitung scheint es aber wohl nicht zu interessieren, anstatt dessen wurde verlangt, dass interne Bewerberinnen und Bewerber sich nochmal komplett neu für die gewünschte Stunden Erhöhungen bewerben. Die ausgeschriebene Stelle und die Stellenauschreibung betrifft unsere tägliche Arbeit, wir haben auch alle ein hervorragendes Arbeitszeugnis, sind festangestellte im öffentlichen Dienst und trotzdem wurden die interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt sondern sogar ignoriert.
Es gibt eine Dienstvereinbarung mit der Stadt, in der es klar drin steht, dass interne Bewerberinnen und Bewerber vorrangig bevorzugt werden müssen und bei einer neu Besetzung die Stunden erst Intern ausgeschrieben und verteilt werden müssen. Dies wurde nicht berücksichtigt und völlig ignoriert, obwohl vom PR schriftlich darauf hingewiesen wurde. Wir mussten uns nochmal alle neu bewerben obwohl es sich um sehr wenige Stunden Erhöhung handelte. Daraufhin hat sich die Leitung entschieden, die ganze Stelle an einer externen Person zu vergeben.
Das Personalamt der Stadt und der Personalamt haben dies glücklicherweise nicht zugestimmt und das Bewerbungsverfahren wurde daraufhin abgebrochen.
Was kann man in so einem Fall rechtlich unternehmen?
Ich sehe ein eindeutiges Fehlerverfahren seitens der Leitung, oder täusche ich mich?
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Der AG hat diese Regelungen erst ignoriert und dann, nachdem der Fehler bemerkt wurde, die Mitarbeiter aufgefordert, eine Bewerbung abzugeben. Was ist daran zu kritisieren? Nur weil man irgendwann mal geäußert hat, mehr Stunden arbeiten zu wollen, setzt man damit keinen Automatismus in Gang. Schließlich sollen alle Mitarbeiter die Gelegenheit haben, ihr Interesse zu bekunden. Da ist es völlig legitim, eine (erneute) Bewerbung abzufordern. Wie möchte man denn bei einer Auswahlentscheidung einen Zweizeiler per Mail oder eine mündliche Aussage aus 2019 mit einer "richtigen" Bewerbung vergleichen? Ich finde es völlig in Ordnung, bei der Nachbesetzung gleichberechtigt alle Interessierten Mitarbeiter aufzufordern, sich in einem einheitlichen Format und zu gleicher Zeit zu äußern.

Alien1973

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Antw:Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
« Antwort #14 am: 07.01.2025 17:01 »
Wenn eine Vollzeitstelle zu besetzen ist, dann ist eine Vollzeitstelle zu besetzen. Ihr könnt euch doch jetzt zu 100% auf die neue Stelle bewerben.....

Kommt halt immer auch auf die Stelle an. Einen Ingenieur für 60% wirst wohl kaum kriegen, einen für 100% vielleicht.