Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft
Niky241:
Hallo,
In unserer Abteilung ist eine Kollegin in Rente gegangen und daraufhin wurde ihre Stelle, durch die Leitung öffentlich ausgeschrieben ohne vorab eine interne Ausschreibung zu veranlassen geschweige davon intern abzufragen ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Interesse hätte seine Stunden zu erhöhen.
Wir sind drei Kolleginnen und Kollegen, die aktuell teilzeit beschäftigt sind und möchten seit längerer Zeit unser Arbeitspensum erhöhen. Dies wurde auch schon schriftlich der Leitung mitgeteilt. Die Leitung scheint es aber wohl nicht zu interessieren, anstatt dessen wurde verlangt, dass interne Bewerberinnen und Bewerber sich nochmal komplett neu für die gewünschte Stunden Erhöhungen bewerben. Die ausgeschriebene Stelle und die Stellenauschreibung betrifft unsere tägliche Arbeit, wir haben auch alle ein hervorragendes Arbeitszeugnis, sind festangestellte im öffentlichen Dienst und trotzdem wurden die interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt sondern sogar ignoriert.
Es gibt eine Dienstvereinbarung mit der Stadt, in der es klar drin steht, dass interne Bewerberinnen und Bewerber vorrangig bevorzugt werden müssen und bei einer neu Besetzung die Stunden erst Intern ausgeschrieben und verteilt werden müssen. Dies wurde nicht berücksichtigt und völlig ignoriert, obwohl vom PR schriftlich darauf hingewiesen wurde. Wir mussten uns nochmal alle neu bewerben obwohl es sich um sehr wenige Stunden Erhöhung handelte. Daraufhin hat sich die Leitung entschieden, die ganze Stelle an einer externen Person zu vergeben.
Das Personalamt der Stadt und der Personalamt haben dies glücklicherweise nicht zugestimmt und das Bewerbungsverfahren wurde daraufhin abgebrochen.
Was kann man in so einem Fall rechtlich unternehmen?
Ich sehe ein eindeutiges Fehlerverfahren seitens der Leitung, oder täusche ich mich?
Es scheint so als ob es keine Rücksicht auf Gesetze in unserer öffentlichen Einrichtung gibt.
Buschi:
Die Zustimmung wurde bereits verweigert. Was soll da jetzt seitens PR noch passieren?
Du zielst sicher nicht auf die Möglichkeiten ab, die der AG jetzt noch hat.
Worin siehst du das Fehlverhalten?
Niky241:
Fehlverfahren ist, dass der AG von internen Mitarbeiter verlangt hat sich nochmal neu zu bewerben obwohl es klar in der Dienstvereinbarung steht erstens:
- dass im Fall einer Stellenbesetzung, gilt der Grundsatz, dass vor einer externen Ausschreibung alle internen Besetzungsmöglichkeiten vorrangig zu prüfen sind.
Alle Stellen müssen grundsätzlich zunächst Stadtintern ausgeschrieben werden. Dies wurde nicht gemacht.
- zweitens es steht auch drin, dass auch ohne Eigenbewerbung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem vorrangig zu disponierenden Personenkreis gehören und bei der auschreibende Dienstelle beschäftigt sind, in das Auswahlverfahren einbezogen werden müssen. Dies wurde auch nicht gemacht.
- drittens: die Gründe zu einer Ablehnung von vorrangig zu berücksichtigenden Bewerberinnen und Bewerbern müssen dem PR und POA schriftlich mitgeteilt werden. Dies wurde auch nicht seitens des AG gemacht.
- viertens: bei der Aufhebung eines Bewerbungsverfahren muss eine Begründung abgegeben werden. Dies wurde auch nicht gemacht.
FearOfTheDuck:
Wer ist in diesem Falle mit "Leitung" gemeint? Die fachliche Leitung oder die Behördenleitung?
Niky241:
Die fachliche Leitung sowie die Leitung des Instituts
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