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Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft

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clarion:
@Niky241, wenn Du es besser weißt, warum fragst Du überhaupt?

Was ein dringender betrieblicher Grund ist, muss im Zweifel durch das Arbeitsgericht geklärt werden. M.E. ist aber das Ansinnen, mit 100% auszuschreiben, um überhaupt ausreichend Bewerbungen zu bekommen, hinreichend.

Bei manchen Jobs, ist ein Vier Augen Prinzip erforderlich, so dass man auch eine gewisse Zahl von unterschiedlichen Leuten braucht um auch dann handlungsfähig zu sein, wenn einer im Urlaub und zwei krank sind. Auch das ist ein betrieblicher Grund.

UNameIT:

--- Zitat von: Niky241 am 08.01.2025 22:19 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 08.01.2025 11:15 ---Was sind das denn für Stellen, die ihr problemlos mit jeglicher %-Zahl besetzt bekommt und die zu Beginn bei euch in Teilzeit besetzt werden? Augenscheinlich sieht "die Leitung" das anders. Es erweckt sich der Eindruck, ihr dreht euch das ein wenig zurecht.

--- End quote ---

Lies mal Paragraph 7 und 9 desTeilzeit und befristungsgesetz  ;)

--- End quote ---

Du hast ein Recht darauf auf eine Stelle mit mehr Stunden zu wechseln , nicht ein Recht darauf Stunden von dieser Stelle zu erhalten . Das sind 2 paar Schuhe. Deswegen der Vorschlag, bewirb dich auf die Stelle, sobald sie ausgeschrieben wird. Sage dann im Bewerbungsgespräch den Wunsch nach Teilzeit.


--- Zitat ---§ 7 Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze
(1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als
Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.
(2) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage
seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die
im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen.
(3) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen zu
informieren, insbesondere über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze und über die Umwandlung von
Teilzeitarbeitsplätzen in Vollzeitarbeitsplätze oder umgekehrt. Der Arbeitnehmervertretung sind auf Verlangen die
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; § 92 des Betriebsverfassungsgesetzes bleibt unberührt.
--- End quote ---

besagt erstmal nur du musst über Stellen informiert werden.


--- Zitat ---§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung
seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien
Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche
Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
--- End quote ---

Bei der Besetzung zu bevorzugen! Hier geht es wie schon gesagt um einen STELLENWECHSEL. So wie ihr 3 euch das vorstellt, ist das gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist auch nicht so einfach die Stunden von Stelle a nach Stelle b zu verschieben. Also es gibt eine Stelle a mit 19,5h und eine Stelle b mit 39h Stunden. Wenn du aufstocken möchtest, muss du dich auf Stelle b bewerben. Ein Übertrag von Stunden von Stelle a auf Stelle b ist nicht vorgesehen. Du kannst daraus nicht Stelle a 35h und Stelle b 23,5h machen.

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