Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Bewerbungsverfahren öffentlicher Dienst Fehlerhaft

<< < (5/6) > >>

Schokokeks:
Ich glaube, ich als Leitung würde die Stelle auch lieber extern ausschreiben als ...  :-X

Niky241:

--- Zitat von: clarion am 07.01.2025 23:13 ---Quatsch mit Sauce.  Paragraph 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetz solltest Du Dir mal zu Gemüte fahren. Aus betrieblichen Gründen kann das Aufstockungsbegehr abgelehnt werden.

--- End quote ---

@clarion in Paragraph 9 des Teilzeit und befristungsgesetz steht wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, dann hat und erst dann hat der AG das Recht die interne Bewerber nicht zu bevorzugen.
Bei uns gibt es keinen dringenden betrieblichen Grund.
Den einzigen  betrieblichen Grund, den ich sehe, ist, dass interne Bewerberinnen und Bewerber ihre Arbeitszeit erhöhen möchten und dies nicht berücksichtigt.
Der AG ist er in der Pflicht laut Gesetz des Teilzeit und befristungsgesetz, in erster Linie interne Mitarbeiter zu bevorzugen, wenn diese ihr Wunsch auf eine Arbeitszeit erhöhung schriftlich angezeigt haben.

Niky241:
@ Newbie. Genau, soweit ich weiß soll bei einer Stellenbesetzung in erster Linie intern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgefragt werden und eine interne Stelle Ausschreibung stattfinden. Das wurde bei uns nicht gemacht.

Deswegen wurde unter anderem das Bewerbungsverfahren abgebrochen. Es ist nicht rechtmäßig abgelaufen und das POA war in der Pflicht das Verfahren aufzuheben weil es fehlerhaft war.

Niky241:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 08.01.2025 11:15 ---Was sind das denn für Stellen, die ihr problemlos mit jeglicher %-Zahl besetzt bekommt und die zu Beginn bei euch in Teilzeit besetzt werden? Augenscheinlich sieht "die Leitung" das anders. Es erweckt sich der Eindruck, ihr dreht euch das ein wenig zurecht.

--- End quote ---

Lies mal Paragraph 7 und 9 desTeilzeit und befristungsgesetz  ;)

Niky241:

--- Zitat von: Schokokeks am 08.01.2025 14:47 ---Ich glaube, ich als Leitung würde die Stelle auch lieber extern ausschreiben als ...  :-X

--- End quote ---

Gesetzlich darf es aber in erster Linie nicht so ablaufen. Gesetz ist Gesetz und es gibt auch ein Grund warum das so ist!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version