Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch Hauptstadtzulage
Rowhin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 13.02.2025 12:04 ---Was sagt Verdi denn dazu?
--- End quote ---
ver.di forderte noch letztes Jahr die Zulage für alle (Beschäftigten des öD in Berlin): https://bb.verdi.de/themen/hauptstadtzulage-fuer-alle
Siehe auch hier. Aber da heißt es eben auch schon:
--- Zitat ---Sie gilt für alle Beschäftigten des Landes Berlin. Sie gilt auch überall dort, wo der TVL mit allen seinen Bestandteilen zur Anwendung gebracht wird, also z.B. bei den Hochschulen, uni-assist e.V., Theatern und der Zentral- und Landesbibliothek."
--- End quote ---
Dazu hieß es damals:
--- Zitat ---Wie ist der Zeitplan für die Verhandlungen?
Zunächst müssen die Redaktionsverhandlungen für den allgemeinen Teil des TVL abgeschlossen werden. Erst danach sollen die Verhandlungen über die Hauptstadtzulage beginnen. Damit ist erst Mitte des Jahres oder sogar erst nach der Sommerpause zu rechnen.
--- End quote ---
Seitdem scheint man sich aber eher darauf zu fokussieren, hier politisch Druck zu machen, dass die Zulage für alle kommt, als dass man einen offensichtlichen Willen zum Klageweg erkennen lässt um sie für diejenigen zu erstreiten, für die sie schon gelten sollte.
Zimm:
Die Gewerkschaften haben zusammen mit den Berliner Hochschulen eine Pressemitteilung herausgegeben:
https://www.gew-berlin.de/presse/detailseite/hauptstadtzulage-verdi-gew-und-hochschulleitungen-fordern-klaerung-durch-den-senat
Hauptstadtzulage: ver.di, GEW und Hochschulleitungen fordern Klärung durch den Senat
--- Zitat ---Von Seiten des Kommunalen Arbeitgeberverbands Berlin (KAV Berlin) liegen mehrere Vermerke zu der Frage vor, wie der Tarifvertrag Hauptstadtzulage rechtlich zu bewerten ist und ob er für die Einrichtungen gilt, die den TV-L anwenden. Während ein explizit für die Hochschulen verfasster Vermerk die Anwendbarkeit auf die Hochschulen verneint, kommt mindestens ein anderer zu einer anderen Bewertung. Die Vermerke widersprechen sich aus Sicht der Gewerkschaften in der Bewertung des Tarifvertrags Hauptstadtzulage als „ergänzender Tarifvertrag“ diametral.
Die Hochschulleitungen und die Gewerkschaften ver.di und GEW fordern gemeinsam Rechtsklarheit vom Berliner Senat. Die Hochschulen haben sich dafür an die für sie zuständige Senatorin gewandt und um Klärung bis spätestens 12. März gebeten.
„Da der Tarifvertrag Hauptstadtzulage bereits am 1. April 2025 in Kraft tritt, muss der Senat hier schnell Sicherheit in der Rechtsanwendung schaffen und den Hochschulen gegebenenfalls dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Denn anders als der Senatsverwaltung selbst und den Landesbehörden, billigt der Berliner Senat den Universitäten und Hochschulen keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung einer Hauptstadtzulage zu“, so Julia von Blumenthal, Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin und Vorsitzende der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP).
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Wabi Sabi:
Dass sich die Berliner Senatsverwaltung für die Bewertung dieser Rechtsfrage nicht zuständig sieht, hat sie ja aktuell in der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage deutlich zu verstehen gegeben:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21555.pdf
1. Welche Rechtseinschätzungen (intern und extern) liegen dem Senat zum Wirkungsbereich des Tarifvertrags Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) vor?
Zu 1.: Der TV Hauptstadtzulage gilt für die Beschäftigten und auszubildenden Personen, die in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis zum Land Berlin stehen, soweit sie von dem Geltungsbereich eines der in seinem § 1 Buchstaben a bis g genannten Tarifvertrages erfasst sind. Für eine darüber hinausgehende Rechtseinschätzung zu dieser Frage besteht seitens des Senats mangels tariflicher Regelungskompetenz für Arbeitgeber außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung kein Anlass.
Letztlich dürfte nur der arbeitsgerichtliche Rechtsweg (durch die jeweiligen Beschäftigten) eine Klärung in dieser Angelegneheit herbeiführen können.
Wabi Sabi:
Es scheint wohl Bewegung in die Sache zu kommen:
https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/250404-hauptstadtzulage-gericht/index.html
Auszug:
Die Gewerkschaften und die Hochschulleitungen wenden sich gemeinsam gegen diese Form der Ungleichbehandlung.
Die Hochschulen der drei betroffenen Tarifverträge gehen derzeit davon aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Hauptstadtzulage an Hochschulbeschäftigte nicht gegeben sind. Sie werden noch in dieser Woche eine Verbandsklage in Form einer Feststellungsklage einreichen.
Ver.di und GEW BERLIN wollen zusätzlich zur Verbandsklage der Hochschulen Musterklagen auf Zahlung der Zulage auf den Weg bringen, um die Ansprüche durchzusetzen.
Die Hochschulleitungen werden vorsorglich gegenüber ihren Beschäftigten erklären, dass sie auf die Ausschlussfrist von sechs Monaten gemäß § 37 TV-L verzichten. Dies bedeutet, dass die Angestellten der Hochschulen ihren individuellen Anspruch auf Auszahlung der Hauptstadtzulage, sollte dieser bestehen, unabhängig von einer Geltendmachung erhalten werden.
Zimm:
Vorsorglich empfehlen die Gewerkschaften, den Anspruch auf die Zulage schriftlich geltend zu machen. Dafür wird eine Vorlage zur Verfügung gestellt.
--- Zitat ---Das Land Berlin als Mitglied der TdL weigert sich jedoch, gegenüber den Hochschulen eindeutig und rechtssicher zu erklären, dass der TV Hauptstadtzulage ein den TV-L ergänzender Tarifvertrag ist.
--- End quote ---
Ich verstehe nicht, warum sich die Gewerkschaften so auf "ergänzender Tarifvertrag" versteifen. Ist denn nicht nach § 7 Abs. 1 TV-L Berliner Hochschulen bereits klar, dass der TV Hauptstadtzulage für die Hochschulbeschäftigten gilt? Hat gemäß § 7 Abs. 2 die dbb Tarifunion daran gedacht, den Berliner Hochschulen unverzüglich den TV Hauptstadtzulage vorzulegen?
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