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[NI] Niedersachsen Besoldung deutlich unter TVÖD

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cyrix42:

--- Zitat von: AVP am 05.01.2025 10:58 ---Dazu noch 43 Jahre VBL (7% vom Brutto eingezahlt) = ~800-900€

--- End quote ---

Das halte ich für ein bisschen optimistisch gerechnet. Um jetzt 800€/Monat (brutto, also vor Abzug von Steuern und des vollständigen "ermäßigten" Krankenversicherungssatzes von derzeit 14% + Zusatzbeitrag) aus der VBL zu erhalten, muss man 200 Versorgungspunkte gesammelt haben. Wer seit 1990 (weiter zurückliegende Tabellen finden sich auf den Seiten, zu denen dieses Forum zählt, nicht) jeweils in BAT IVa bzw. TVöD EG 10 in der Endstufe war (was man sicherlich nicht gewesen sein wird, weil man auch im BAT erst mit dem Alter aufsteigen musste und im TVöD Dienstalter brauchte), hätte -- mit den aktuell bei der VBL geltenden Regeln -- in diesen 35 Beitragsjahren 166 Versorgungspunkte gesammelt, sollte man Ende 2024 in Rente gegangen sein. Mit 8 (warum eigentlich 43 Arbeitsjahre, wo es für die volle Beamtenpension doch nur 40 braucht, auf die ein Studium z.B. auch noch angerechnet würde?) zusätzlichen Beitragsjahren in der jeweiligen Endstufe sind die 800€ VBL-Rente also theoretisch möglich. Allein: Der Berufsanfänger hat weder damals noch würde er heute das Gehalt der Endstufe erhalten...

AVP:

--- Zitat von: cyrix42 am 05.01.2025 21:42 ---
--- Zitat von: AVP am 05.01.2025 10:58 ---Dazu noch 43 Jahre VBL (7% vom Brutto eingezahlt) = ~800-900€

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Das halte ich für ein bisschen optimistisch gerechnet. Um jetzt 800€/Monat (brutto, also vor Abzug von Steuern und des vollständigen "ermäßigten" Krankenversicherungssatzes von derzeit 14% + Zusatzbeitrag) aus der VBL zu erhalten, muss man 200 Versorgungspunkte gesammelt haben. Wer seit 1990 (weiter zurückliegende Tabellen finden sich auf den Seiten, zu denen dieses Forum zählt, nicht) jeweils in BAT IVa bzw. TVöD EG 10 in der Endstufe war (was man sicherlich nicht gewesen sein wird, weil man auch im BAT erst mit dem Alter aufsteigen musste und im TVöD Dienstalter brauchte), hätte -- mit den aktuell bei der VBL geltenden Regeln -- in diesen 35 Beitragsjahren 166 Versorgungspunkte gesammelt, sollte man Ende 2024 in Rente gegangen sein. Mit 8 (warum eigentlich 43 Arbeitsjahre, wo es für die volle Beamtenpension doch nur 40 braucht, auf die ein Studium z.B. auch noch angerechnet würde?) zusätzlichen Beitragsjahren in der jeweiligen Endstufe sind die 800€ VBL-Rente also theoretisch möglich. Allein: Der Berufsanfänger hat weder damals noch würde er heute das Gehalt der Endstufe erhalten...

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Darum habe ich auch nicht mit der Endstufe gerechnet sondern leicht darunter. Am Anfang verdient man weniger, den Großteil der Karriere aber etwas mehr. Es ist ein Mittel.

Die 43 Jahre sind anhand des Renteneintrittsalter bemessen. Auch wer mit 62 die 40 Dienstjahre als Beamter voll hat muss trotzdem bis 67 arbeiten um ohne Abschläge gehen zu dürfen.

AVP:

--- Zitat von: Grandia am 05.01.2025 19:41 ---Achse, die Vergleiche kenne ich. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass der Vergleich selbst nicht allzu sinnvoll erscheint, wollen doch die beteiligten 17 Besondungskreise und Kommunen eben nicht an einem Strang ziehen (wollen). Ich bin auch immer wieder überrascht, wie geizig Nds. im Vergleich ist. Aber anderer Vertrag ist eben ein anderer Vertrag.
Jetzt interessiert mich aber, ob das für alle E/A-Kombinationen so aussieht oder ob das ganze irgendwann kippt. In den höheren Gehaltsgruppen sieht verstimmt nicht so aus, TVöD vs. Beamter Nds.

--- End quote ---

Es soll hier ja auch kein Rechtsanspruch auf gleiche Bezahlung durchgesetzt werden sondern dass der Tenor „Beamte haben es so viel besser“ aktuell nicht immer stimmt. Der Rechtsanspruch ergibt sich natürlich aus der amtsangemessenen Alimentation und da dürfte es ja auch sehr wahrscheinlich sein dass gerade Länder wie Niedersachsen sehr viel werden nachzahlen müssen - wie das auch immer finanziert werden soll


Ab hD sollte das ganze tendenziell kippen da dort direkt in viel höheren Erfahrungsstufen eingestiegen wird. Der Beamte startet im hD in Stufe 4, der Tarifler in 1. Das holt der Tarifler dann auch durch den schnelleren Aufstieg nicht mehr auf.

Ohne re explizit nachgerechnet zu haben dürfte es im mD ggf. auch anders aussehen. Der mD erhält noch recht viele Goodies in Niedersachsen (~2,5x so große Jahressonderzahlung, 100€ mehr Kinderzuschläge). Gleichzeitig trifft den mD aber natürlich die PKV besonders hart da nicht einkommensabhängig - das könnte dies auch wieder ausgleichen. Die PKV bevorzugt natürlich auch noch den hD, dort wird es tendenziell deutlich weniger Beitrag sein als ein E14er in der GKV zahlt.

cyrix42:
Wenn du die Höhe von (Betriebs-)Rente und Pension vergleichst, dann spielt das Renten-/ Pensionseintrittsalter keine Rolle. Hier solltest du bei beiden Gruppen die gleichen Einzahlungsdauern ansetzen, um einen sinnvollen Vergleich zu bekommen.

Und, was du gerechnet hast, war wahrscheinlich die Zahlen aus dem derzeitigen Jahr zu nehmen und so zu tun, als ob sie über die gesamte Dauer des Arbeitslebens konstant wären. Das kann man machen, wenn man 0 Inflation und 0 Lohnsteigerung voraussetzt. Ist nur nicht realistisch. Zum Glück haben wir ja die Zahlen, wie sie in der Vergangenheit waren -- daher die Rechnung, wie ich sie durchgeführt habe. Wenn man nun noch viel Zeit mitbringt, kann man den Weg eines Arbeitnehmers in BAT und TVöD mal tatsächlich nachzeichnen und sehen, welcher Unterschied sich durch das geringere Gehalt ergibt. Dazu hatte ich jetzt aber dann doch nicht die Muße...

AVP:

--- Zitat von: cyrix42 am 05.01.2025 21:56 ---Wenn du die Höhe von (Betriebs-)Rente und Pension vergleichst, dann spielt das Renten-/ Pensionseintrittsalter keine Rolle. Hier solltest du bei beiden Gruppen die gleichen Einzahlungsdauern ansetzen, um einen sinnvollen Vergleich zu bekommen.

Und, was du gerechnet hast, war wahrscheinlich die Zahlen aus dem derzeitigen Jahr zu nehmen und so zu tun, als ob sie über die gesamte Dauer des Arbeitslebens konstant wären. Das kann man machen, wenn man 0 Inflation und 0 Lohnsteigerung voraussetzt. Ist nur nicht realistisch. Zum Glück haben wir ja die Zahlen, wie sie in der Vergangenheit waren -- daher die Rechnung, wie ich sie durchgeführt habe. Wenn man nun noch viel Zeit mitbringt, kann man den Weg eines Arbeitnehmers in BAT und TVöD mal tatsächlich nachzeichnen und sehen, welcher Unterschied sich durch das geringere Gehalt ergibt. Dazu hatte ich jetzt aber dann doch nicht die Muße...

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Natürlich spielt das Renteneintrittsalter eine Rolle, denn eine höheres Renteneintrittsalter erlaubt den DRV versicherten mehr Rentenpunkte zu sammeln. Für den Beamten hat es keinen positiven Effekt auf die Pension.

Den zweiten Absatz verstehe ich ehrlicherweise nicht. Natürlich steigt das Durchschnittsentgelt kontinuierlich an, genauso wie das Tarifentgelt (alleine aus den Tarifverhandlungen) und auch der Wert eines Rentenpunktes steigt an. Daher sollte man mit den heutigen Zahlen durchaus rechnen können um ein vergleichbares Ergebnis zu erhalten.

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