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Urlaubsanspruch

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appelschnut:
Hallo und guten Tag liebe Community,

ich habe da eine Frage und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt:

Ich war bis zum 31.12.24 bei der Justiz beschäftigt. Zum 15.01.25 fange ich nun bei der Polizei an. Beide gehören dem TV-L an. Aus dem Jahr 2024 habe ich noch Resturlaub. Nun meine Frage:

Wird dieser Resturlaub bei der neuen Stelle übernommen oder nicht?

Es handelt sich bei der Polizei um eine Neueinstellung. In der Zeit vom 01.01. bis zum 14.01. war ich offiziell arbeitslos.

Vielen Dank für eure Hilfe/Einschätzungen!

VG

McOldie:
Der Resturluaub muss vom alten Arbeitgeber abgegolten werden. Eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist nicht möglich.

Rowhin:

--- Zitat von: McOldie am 07.01.2025 14:00 ---Der Resturluaub muss vom alten Arbeitgeber abgegolten werden. Eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist nicht möglich.

--- End quote ---

Und wenn der Arbeitgeber in beiden Fällen derselbe, z.B. das Land NRW, ist/wäre?

Organisator:

--- Zitat von: Rowhin am 07.01.2025 14:08 ---
--- Zitat von: McOldie am 07.01.2025 14:00 ---Der Resturluaub muss vom alten Arbeitgeber abgegolten werden. Eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist nicht möglich.

--- End quote ---

Und wenn der Arbeitgeber in beiden Fällen derselbe, z.B. das Land NRW, ist/wäre?

--- End quote ---

Dann gibt es keinen alten und neuen AG.

Umlauf:
Das Problem wird die Unterbrechung sein. Es war kein nahtloser Wechsel.

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