Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch
Casa:
Es gibt das einheitliche Beschäftigungsverhältnis, welches auch bei kurzen Unterbrechungen bestehen kann. Dazu müsste ich nachlesen, wozu mir aktuell die Zeit fehlt.
Meine erste Einschätzung geht aber dahin, dass wegen der vermutlich unterschiedlichen Aufgaben kein einheitliches Arbeitsverhältnis besteht und der Urlaub daher abzugelten ist.
Landesdiener:
Naja, das einfachste wäre doch bei der Personalverwaltung nachzufragen und um einen Übertrag der Resturlaubstage zu bitten. Das wäre doch für alle Beteiligten das einfachste. Wenn sich die zwei Dienststellen nicht einigen, gibt es halt eine Abgeltung.
Angelsaxe:
--- Zitat von: McOldie am 07.01.2025 14:00 ---Der Resturluaub muss vom alten Arbeitgeber abgegolten werden. Eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist nicht möglich.
--- End quote ---
Aus persönlichem Interesse: Ist das bei Angestellten so geregelt? Bei Beamten kann und wird der Urlaub übertragen - auch bei Wechsel des Dienstherrn.
Rowhin:
--- Zitat von: Angelsaxe am 08.01.2025 10:20 ---
--- Zitat von: McOldie am 07.01.2025 14:00 ---Der Resturluaub muss vom alten Arbeitgeber abgegolten werden. Eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist nicht möglich.
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Aus persönlichem Interesse: Ist das bei Angestellten so geregelt? Bei Beamten kann und wird der Urlaub übertragen - auch bei Wechsel des Dienstherrn.
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Das ist im Angestelltenverhältnis meines Wissens nach nicht der Fall. Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, irgendwelchen Urlaub aus vorherigen Arbeitsverhältnissen bzw. von anderen Arbeitgebern zu übernehmen. Dem AN steht damit nur der aus dem neuen Dienstverhältnis resultierende Urlaub zu - bei Wechsel zum 01.09. damit z.B. der Urlaubsanspruch von September bis Jahresende. Daher meine Frage oben, ob es sich um denselben AG handelt.
Wie sich hier allerdings die Unterbrechung auswirkt, auch wenn es derselbe AG ist, entzieht sich im Detail meiner Kenntnis.
Albeles:
Weshalb man hier so eine ungünstige Konstellation gewählt hat ist mir schleierhaft, aber ich sehe es wie oben vorgeschlagen als das Zielführendste. Versuchen über die Personalstelle den Urlaub übertragen zu lassen.
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