Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch
Rowhin:
--- Zitat von: Albeles am 08.01.2025 10:57 ---Weshalb man hier so eine ungünstige Konstellation gewählt hat ist mir schleierhaft, aber ich sehe es wie oben vorgeschlagen als das Zielführendste. Versuchen über die Personalstelle den Urlaub übertragen zu lassen.
--- End quote ---
Ich würde mal aus eigener Erfahrung (damals: unterbesetzte Personalverwaltung braucht 6-8 Wochen Vorlauf zur Einstellung, dies wurde nicht eingehalten, daher Einstellung zum 15.01. statt zum 01.01. und somit offiziell 14 Tage ohne Beschäftigung) vermuten, dass die Lücke nicht beabsichtigt war.
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