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Eingruppierung bei geteilter Stelle

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1Klang:
Hallo,

meine Stelle ist geteilt: 70% zu 30%.
Wie findet in einem solchen FAll die Einstufung gemäß einschlägiger Berufserfahrung statt?
Richtet sich die Einstufung (1-6) gemäß meiner einschlägigen Berufserfahrung (nicht Eingruppierung!) nur nach der 70% Tätigkeit oder muss die geinsame Erfahrungsstufe aus dem Zusammenspiel der 70% und der 30% Tätigkeitsfelder gebildet werden?

Vielen Dank!

Gewerbler:
Ist deine Stelle geteilt, d.h. du arbeitest 70 % und jemand anderes 30 %?

Oder arbeitest du 70 % deiner Zeit auf einer Position und die anderen 30 % auf einer anderen Position? Ich gehe von der Frage her von diesem zweiten Fall aus?
Sind das vergleichbare Tätigkeiten oder 70 % Laborant und 30 % Hausmeister? Sprich: welcher oder welchen Entgeltgruppen entsprechen die Tätigkeiten denn?

1Klang:
gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.

McOldie:
Eine einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Ausreichend kann aber auch eine gleiche oder gleichartige Tätigkeit sein, vorausgesetzt sie entspricht in der Wertigkeit der Eingruppierung.

1Klang:
Das war nicht die Antwort auf meine Frage. Dennoch vielen Dank.

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