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Eingruppierung bei geteilter Stelle

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Maggus:

--- Zitat von: 1Klang am 10.01.2025 12:15 ---gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung inklusive abgeschlossenes Hochschulstudium in diesem Bereich). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.

Es geht um die "Eingruppierung und Einstufung bei geteilter Stelle".

--- End quote ---

Ziemlich verwirrend. Nach meinem Verständnis handelt es sich nicht um eine geteilte Stelle, sondern um eine Stelle mit mehreren Arbeitsvorgängen, was nicht unüblich ist.

Die Bewertung der Tätigkeit ergibt sich aus allen übertragenen Arbeitsvorgängen. Dabei wird jeder Arbeitsvorgang zunächst für sich genommen bewertet und dann zu einem Gesamtergebnis für die Bewertung der gesamten Tätigkeit zusammengerechnet.
Deshalb kann die Entgeltgruppe sich nicht nur auf die Tätigkeit als Sachbearbeiters beziehen, sondern muss die Ausgaben als "Assistenz und Führung" beinhalten.
Natürlich können im Ergebnis auch sachbearbeitende Aufgaben höherwertiger sein, als Führungsaufgaben (je nachdem wie hochwertig die Aufgaben der unterstellten Mitarbeiter sind).
Für die Bewertung von Führung gelten i.d.R. besondere Eingruppierungsmerkmale.

Wenn der AG einen Leiter sucht, wird er hauptsächlich auf die Leitung bei der einschlägigen Berufserfahrung abstellen. 
Eine Einarbeitung gibt es tarifrechtlich nicht. Entweder überträgt der AG die Aufgaben komplett, dann besteht auch Anspruch auf das Entgelt ab dem 1. Tag, oder er nimmt zunächst eine Teilübertragung vor. Bei einer Teilübertragung ist wieder die Bewertung der damit verbundenen Aufgaben zu bewerten und entsprechend zu vergüten.

MoinMoin:

--- Zitat von: 1Klang am 10.01.2025 12:15 ---gleicher Arbeitsplatz, 30% Assistenz und Führung (darin 3 Monate Einarbeitung notwendig), 70% Sachbearbeiter (darin über 20 Jahre einschlägige Berufserfahrung inklusive abgeschlossenes Hochschulstudium in diesem Bereich). Meine Entgeldgruppe bezieht sich auf die Tätigkeit des Sachbearbeiters.

Es geht um die "Eingruppierung und Einstufung bei geteilter Stelle".

--- End quote ---
Es ist doch ein Arbeitsvertrag mit unterschiedlichen Tätigkeiten.
Und du bist dort neu eingestellt? (Sonst ist eB ja irrelevant)
Dann dürfte die Bewertung der eB für die EG relevanten Tätigkeiten beurteilt werden.

Gewerbler:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 10.01.2025 13:13 ---Wie kommst du auf 6 Jahre? Lt. TV reichen mindestens 3 Jahre eB aus für Stufe 3.

--- End quote ---

Hast Recht, ja. Hab irgendwie gedanklich die 3 Jahre in Stufe 3 noch mitgerechnet, aber dann sind wir natürlich schon bei Stufe 4.
Danke für die Korrektur! :)

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