Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufe bei neuer, höherwertiger Stelle verhandeln?
Formblatt12:
Hallo,
ich habe gerade die erfreuliche Nachricht erfahren, dass meine letzte Bewerbung auf eine höher dotierte Stelle erfolgreich verlaufen ist. Ich wechsele damit damit demnächst von TV-L E11 (EG 4) auf E13 beim gleichen Arbeitgeber.
Nun ist es ja gewöhnlich so, dass man bei einer Höherdotierung die Erfahrungsstufen nicht einfach mitnehmen kann. Mir sind aber schon Fälle zu Ohren gekommen, wo Bewerber angeblich erfolgreich eine höhere Einstufung verhandelten. Ich hätte auch Argumente für eine Einstufung in eine höhere EG als EG 2: ich habe in der Vergangenheit bereits insgesamt sechs Jahre auf Stellen mit E13 gearbeitet (jeweils zeitlich befristet), verfüge also durchaus über adäquate Berufserfahrung auf dem gleichen Qualifikationsniveau. Zudem - aber das ergibt sich natürlich schon dadurch, dass die Wahl auf mich gefallen ist - passen meine inhaltliche Qualifikationen auch meiner anderen, niedriger dotierten Posten sehr gut zum Stellenprofil.
Grundsätzlich vermute ich, keine allzu schlechte Verhandlungsposition zu haben, denn die (neu geschaffene) Stelle soll schnell besetzt werden, und dafür bin ich überdies der perfekte Kandidat, denn ich arbeite nicht nur bereits beim AG, ich bin sogar praktisch sofort verfügbar, da mich derzeit keine anderen Aufgaben binden. Besetzungsverfahren dauern bei uns auch mitunter mehrere Monate, da wäre es wohl wenig attraktiv, die Stelle noch einmal neu auszuschreiben.
Ich weiß aber wenig bis gar nichts darüber, wie man solche Verhandlungen führt und ob es für mich unkontrollierbare Risiken gibt, ob ich z.B. auf diesem Wege die eigentlich sicher geglaubte Stelle wieder verlieren kann.
Wie sollte ich die Verhandlung führen?
cyrix42:
Moin,
Handelt es sich um eine Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses z.B. mit Auszahlung von noch zur Verfügung stehendem Urlaub usw.)? Wenn ja, kannst du vor Einstellung die Anerkennung förderlicher Zeiten von Berufserfahrung (mehr als 6 Monate zurückliegende Berufserfahrung ist nicht mehr einschlägig) verhandeln und so in eine höhere Stufe gelangen.
Wenn aber im gleichen Arbeitsverhältnis, das fortdauert, nur höherwertige Aufgaben dir zur dauerhaften Ausübung übertragen werden, liegt eine Höhergruppierung vor, in der die Stufenfestsetzung klar geregelt ist und es auch keinen Verhandlungsspielraum gibt. Aus der EG 11/4 führt eine solche (via der EG 12/3) in die EG 13/3. Da der Höhergruppierungsgewinn geringer als der Garantiebetrag wäre (und eine hypothetische stufengleiche Höhergruppierung zu einer größeren Gehaltssteigerung führen würde), wird anstatt des Entgelts der EG 13/3 das der EG 11/4 zuzüglich des Garantiebetrags von 180€ (brutto) ausgezahlt. (Eine Höhergruppierung aus der EG 11/5 würde übrigens direkt in die 13/5 führen. Wenn also dein Stufenaufstieg auf der alten Stelle bald erfolgt, könnte man verhandeln, dass erst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung stattfindet.)
Auf der neuen Stelle/ mit den neuen Aufgaben kannst du dann natürlich wieder Zulagen (Stufenvorweggewährung) bzw. Stufenlaufzeitverkürzung (bei deutlich überdurchschnittlichen Leistungen; falls diese überhaupt erhoben werden) verhandeln.
Formblatt12:
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort). Die Erfahrungen in der Tarifstufe E13 habe ich immerhin zum Teil (vier von sechs Jahren) bei einem anderen Arbeitgeber (gleiches BL, aber anderes Ressort) gemacht - hilft das vielleicht? Ich habe mich auch regulär auf die Stelle beworben und ganz normal das Einstellungsverfahren durchlaufen.
Grundsätzlich halte ich die Verhandlung über die Einstufung für (moralisch, ob es formal funktioniert, ist natürlich die Frage) für gerechtfertigt, weil die Stufenlaufzeit durch viele Arbeitgeber- und Stellenwechsel immer wieder neu gestartet wurde. Ich hatte viele befristete Stellen... Wäre ich von Anfang an auf einer Arbeitsstelle geblieben, wäre ich schon fast in EG 6.
Mit Zulagen und Stufenlaufzeitverkürzungen kenne ich mich überhaupt nicht aus, was genau könnte ich da verlangen? Ob bei uns die Leistungen erhoben werden, weiß ich nicht.
FearOfTheDuck:
Siehe 16.5 TVL.
Über/außertariflich kannst du natürlich immer verhandeln. Ansonsten ist die Stufenverhandlung nur bei (Neu)Einstellung möglich, tariflich ist es so, wie es cyrix42 ausgeführt hat.
E15TVL:
--- Zitat von: Formblatt12 am 11.01.2025 21:29 ---Wie ich bereits eingangs schrieb, bleibe ich beim gleichen Arbeitgeber (gleiches BL, gleiches Ressort).
--- End quote ---
Das beantwortet leider nicht die Frage von cyrix42. 1) Neueinstellung (inkl. Abwicklung des alten Arbeitsverhältnisses) oder 2) fortdauerndes, gleiches Arbeitsverhältnis mit Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten?
Bei 1) kannst du verhandeln (förderliche Zeiten z. B.) bei 2) ist die Stufenfestsetzung tarifrechtlich klar geregelt.
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