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Kündigung zum bestimmten Termin
Alfi:
Da ich noch lange bis zur Rente habe, stelle ich vielleicht eine dumme Frage, muss man echt kündigen?
Ist ein Renteneintrittsbescheid nicht ausreichend????
Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
Schokokeks:
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist in der Regel ein solches und muss natürlich der Form halber richtig beendet werden 👍
Gewerbler:
--- Zitat von: Alfi am 13.01.2025 14:37 ---Da ich noch lange bis zur Rente habe, stelle ich vielleicht eine dumme Frage, muss man echt kündigen?
Ist ein Renteneintrittsbescheid nicht ausreichend????
Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
--- End quote ---
Wenn du in den regulären Ruhestand gehst, geht das meines Wissens automatisch mit Ablauf des Monats, in dem du das Renteneintrittsalter (derzeit wohl 67 Jahre) erreichst.
Kündigen muss man nur dann, wenn man vorgezogen in Ruhestand gehen möchte. Und dann gelten eben die Kündigungsfristen bzw. man muss sich mit dem AG einigen.
Schokokeks:
--- Zitat von: Gewerbler am 13.01.2025 15:04 ---
Wenn du in den regulären Ruhestand gehst, geht das meines Wissens automatisch ...
--- End quote ---
Nein, nicht automatisch. Viele Verträge haben jedoch eine Zusatzvereinbarung, dass selbige mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden.
Alles andere muss aktiv beendet werden, in welcher Form auch immer.
Was machen sonst die, die gerne zu ihren bereits erreichten Konditionen weiterarbeiten möchten?
Hobbyjurist:
Die letzten zwei Antworten benennen schon richtige Punkte. Wörtlich steht im TVöD:
"§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn, zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag)."
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