Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung zum bestimmten Termin
Alfi:
Ok vielen Dank, war mir nicht bekannt und sorry das ich dem Threadersteller hier ggf. noch dazwischen gegretscht bin. :P
MoinMoin:
--- Zitat ---Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
--- End quote ---
Die Auflösung/beendigung deines AVs mit hat nichts mit dem Eintritt in die Rente zu tun.
Wenn der Ag in dem obigen Fall, den AN nicht den Monat früher gehen lässt (Aufhebungsvertrag), dann muss dieser notgedrungen Rente und Lohn kassieren und hochmotiviert einen Monat länger am Arbeitsplatz erscheinen.
Britta2:
--- Zitat von: D-x am 13.01.2025 14:18 ---
--- Zitat von: Britta2 am 13.01.2025 11:49 ---17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche".
--- End quote ---
Sind den Fälle bekannt, bei denen etwaige VBL-Ansprüche in Frage gestellt wurden? Diese sind einerseits ja bereits entstanden und bestehen andererseits gegenüber der VBL und nicht dem Arbeitgeber...
Wobei die Frage ist, ob nicht auch der 01.07. in Frage kommt, was eine ordentliche Kündigung ermöglichen würde und potentiellen Aufwand verringern würde.
--- End quote ---
Vor einigen Jahren standen in der ZEIT oder WELT oder SÜDDEUTSCHE große Artikel von Betroffenen - denen erst (ich erinnere mich nur noch konkret an einen einzelnen Fall, es war eine Frau mit Foto). Artikel aber nicht auf den vorderen Seiten ... ohne solche Info hätte auch ich nichts davon je erfahren.
Sjuda:
Der Verzicht auf künftige Ansprüche bezieht sich auf die unmittelbaren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine VBL-Zusatzrente ist von der Beendigung des AV insofern betroffen, als keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden. Bisher erworbene Ansprüche verfallen aber nicht.
Unter https://www.vbl.de/de/downloadcenter/-/document_library/6oDNANrPoVE8/view_file/132287 kann ein
VBLspezial zum Thema Änderungen im Beschäftigungsverhältnis heruntergeladen werden.
Dort wird ausgeführt:
--- Zitat ---Mein Arbeitsverhältnis endet. Was muss ich bei
meiner Pflichtversicherung VBLklassik beachten?
Ihr Arbeitgeber hat Sie zur betrieblichen Altersversor-
gung bei uns pflichtversichert. Mit der Beendigung Ihres
Arbeitsverhältnisses werden Sie aus der Pflichtversiche-
rung abgemeldet. Es entsteht eine beitragsfreie Versiche-
rung. Ein besonderer Antrag muss hierfür nicht gestellt
werden. Ihre bis dahin erworbenen Anwartschaften
bleiben Ihnen erhalten. Diese können sich durch Zuteilung
von Bonuspunkten noch erhöhen, sofern Sie bereits eine
Wartezeit von 120 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt haben.
--- End quote ---
KlammeKassen:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.01.2025 16:43 ---
--- Zitat ---Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
--- End quote ---
Die Auflösung/beendigung deines AVs mit hat nichts mit dem Eintritt in die Rente zu tun.
Wenn der Ag in dem obigen Fall, den AN nicht den Monat früher gehen lässt (Aufhebungsvertrag), dann muss dieser notgedrungen Rente und Lohn kassieren und hochmotiviert einen Monat länger am Arbeitsplatz erscheinen.
--- End quote ---
In dem Monat könnte man auch beispielsweise jede Woche 3 Tage krankmachen ohne Attest.
Was soll passieren? Kündigen werden sie ihn wohl kaum :P
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