Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.
Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?
Sorry für die späte Rückmeldung.
Ich meinte schon die reguläre Eingruppierung nach E15Ü, welche auch in der Entgelttabelle aufgeführt ist. Keine analoge AT-Vergütung. Ich bin kein Personaler, kenne mich somit damit nicht im Detail aus.
Ich kann nur sagen, dass hier in Brandenburg exponierte Stellen (z. B. Dezernatsleitung auf Ebene Stadt und Landkreis) mit dieser Entgeltgruppe ausgeschrieben werden.