Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?

Begonnen von sunnyw, 13.01.2025 15:34

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Zitat von: sunnyw in 13.01.2025 15:34
Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.)...
Bitte berücksichtige bei Deinen Überlegungen auch, dass Dir als Tarifkraft eine Jahressonderzahlung zusteht. Einschliedieser Sonderzahlung liegt Dein Entgelt bereits heute bei rd. 97.000€ p.a. bzw. rd. 8.080€ monatlich.

Ein mit 100.000€ dotierter AT-Vertrag erscheint mir da u attraktiv.

Freedark

Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Organisator

Zitat von: Freedark in 15.01.2025 11:54
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?

Umlauf

Zitat von: Organisator in 15.01.2025 15:21
Zitat von: Freedark in 15.01.2025 11:54
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?

Sehr gute Frage.
Ich kenne die 15Ü nur aus den Überlegungen aus dem alten BAT.

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Er meint sicherlich eine AT-Vergütung analog E 15ü.

UNameIT

Zitat von: Organisator in 15.01.2025 15:21
Zitat von: Freedark in 15.01.2025 11:54
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?
Gibt es die überhaupt noch? Ü ist doch Überleitung von der gestrichenen Endgeldgruppe, die über E15 lag.

KlammeKassen

Zitat von: Bastel in 14.01.2025 21:15
Zitat von: KlammeKassen in 14.01.2025 18:24
Zitat von: sunnyw in 13.01.2025 15:34
Hallo,

ich habe heute von meinem Vorgesetzten die Möglichkeit eröffnet bekommen, weitere Verantwortung zu übernehmen (was ich durchaus begrüße!) und dadurch auch von E15 in einen AT-Vertrag zu wechseln. Grundsätzlich bin ich der Sache nicht abgeneigt, möchte aber auch nicht unter Wert verkauft werden.

Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.) und ich würde bis auf die Altersvorsorge, welche weiter bedient wird, sämtliche "Rechte + Sicherheiten" des TVöD aufgeben (vor allem den Kündigungsschutz).

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl im Bereich der AT-Verträge eine Art Lohnabstandsgebot gibt, welches vorgibt, dass ein AT-Vertrag 15% über dem höchsten Entgelt im Tarifvertrag liegen müsste.
Ich finde hierzu aber leider keinerlei weiterführende Literatur speziell für den TVöD, an welcher ich mich orientieren kann, sondern fast ausschließlich Verweise in den Tarif der IG Metall.
Für mich würde dies bedeuten, dass der AT-Vertrag statt 8.333,00 Euro eigentlich ca. 8.900 Euro pro Monat betragen müsste (7.748,20 * 1,15).

Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?

Vielen Dank!

Es gibt tatsächlich Kommunen, die mehr als EG15 zahlen  :o - krass. Bei uns ist nicht mal eine Fachkräftezulage drin  :D

Ist vielleicht TV-V. Bei denen ist einiges möglich.

Ja das stimmt, da gibt es auch mehr Benefits und es wird weniger stark mit klammen Kassen argumentiert

Freedark

Zitat von: Organisator in 15.01.2025 15:21
Zitat von: Freedark in 15.01.2025 11:54
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?

Sorry für die späte Rückmeldung.
Ich meinte schon die reguläre Eingruppierung nach E15Ü, welche auch in der Entgelttabelle aufgeführt ist. Keine analoge AT-Vergütung. Ich bin kein Personaler, kenne mich somit damit nicht im Detail aus.
Ich kann nur sagen, dass hier in Brandenburg exponierte Stellen (z. B. Dezernatsleitung auf Ebene Stadt und Landkreis) mit dieser Entgeltgruppe ausgeschrieben werden.


Fragmon

Bedenke die fehlende Jahressonderzahlung im AT Vertrag sowie eventuell den Krankengeldzuschuss, falls dieser auch nicht eingeschlossen wird.

Ansonsten gibt es auf Bundes- oder Landesebene "Entgelttabellen" für AT Beschäftigte. Dort gibt es meist auch Stufen und eine automatische Anhebung der Entgelte. Vielleicht kannst du den Verweis auf eine solche Regelung hineinverhandeln.


Fragmon

Zitat von: Freedark in 24.01.2025 13:17
Zitat von: Organisator in 15.01.2025 15:21
Zitat von: Freedark in 15.01.2025 11:54
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?

Sorry für die späte Rückmeldung.
Ich meinte schon die reguläre Eingruppierung nach E15Ü, welche auch in der Entgelttabelle aufgeführt ist. Keine analoge AT-Vergütung. Ich bin kein Personaler, kenne mich somit damit nicht im Detail aus.
Ich kann nur sagen, dass hier in Brandenburg exponierte Stellen (z. B. Dezernatsleitung auf Ebene Stadt und Landkreis) mit dieser Entgeltgruppe ausgeschrieben werden.

Das wäre falsch, da man in diese Entgeltgruppe nicht mehr neu eingruppieren kann. E15 oder AT ist die einzige zulässige Größe. Alternativ könnte man höchstens schreiben "AT Beschäftigte erhält ein Entgelt was der E15Ü entspricht".

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