Gibt es keinerlei Dienstvereinbarung für Gleitzeit, DR etc.??
Meine Auffassung:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine angeordnete Dienstreise.
Ich setzte einmal voraus, dass diese Dienstreise ab dem regulären Dienstort per Dienstfahrzeug angetreten wird.
Was zu prüfen wäre. Aber der Schilderung nach eben nicht.
Somit wäre die Veranstaltung sowie die erforderlichen Reisezeiten dann in der Summe die Arbeitszeit.
Nein. Nicht wenn nur TV-L gilt.
§6.11
1Bei Dienstreisen
gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit.
Wenn das nicht reicht, um das Tagessoll zu erreichen, hat man ja immer noch die Möglichkeit, den Rest des Tages zu arbeiten.
Richtig in dem dann zur Arbeitsstelle fährt. Sofern kein HO möglich.
Wenn man das nicht will, baut man halt etwas von seinem Arbeitszeitkonto (sofern vorhanden ab) oder man baut Minusstunden auf.
So pauschal ebenfalls nicht Richtig:
2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage
wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche
oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde.
Mir erschließt sich nicht, warum der Arbeitgeber die Tagesarbeitszeit buchen sollte, wenn man sie eventuell nicht erfüllt.
s.o.
Evtl. muss man dann zwischen Dienstreise und Dienstgang unterscheiden.
Meine Interpretation:
Wenn man vom regulären Dienstort starten muss, dann kann man auch noch arbeiten.
Und der Weg zur Fortbildung wäre Arbeitszeit, da es dann ein Dienstgang (nach meinen Verständnis) wäre.
Wenn es als Dienstreise beantragt wird und man von Zuhause startet, dann ist Sollarbeitszeit zu buchen.
Auch wenn An und Abreise plus Schulung keine 8h ergibt.