Autor Thema: Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?  (Read 1535 times)

Eastwestgate

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Frage von meiner Nichte im öD: Muss sie nach einer angeordneten Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz fahren? Die Veranstaltung ist woanders, 9-14h oder 10-15h. Wären es Minusstunden, wenn sie danach heimfährt oder nicht? Sie hat Gleitzeit und arbeitet ganztags.

egotrip

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #1 am: 15.01.2025 06:26 »
Meine Auffassung:

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine angeordnete Dienstreise.

Ich setzte einmal voraus, dass diese Dienstreise ab dem regulären Dienstort per Dienstfahrzeug angetreten wird.

Somit wäre die Veranstaltung sowie die erforderlichen Reisezeiten dann in der Summe die Arbeitszeit.

Wenn das nicht reicht, um das Tagessoll zu erreichen, hat man ja immer noch die Möglichkeit, den Rest des Tages zu arbeiten.

Wenn man das nicht will, baut man halt etwas von seinem Arbeitszeitkonto (sofern vorhanden ab) oder man baut Minusstunden auf.

Mir erschließt sich nicht, warum der Arbeitgeber die Tagesarbeitszeit buchen sollte, wenn man sie eventuell nicht erfüllt.

clarion

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #2 am: 15.01.2025 06:41 »
Auch wenn die Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmittel oder Privat PKW vom Wohnort aus angetreten wird, und die tägliche Sollzeit nicht erfüllt wird,  entstehen Minusstunden. Könnte in dem Fall nicht vorher oder nachher noch ein, zwei Stunden im Homeoffice gearbeitet werden?

MoinMoin

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #3 am: 15.01.2025 07:12 »
Gibt es keinerlei Dienstvereinbarung für Gleitzeit, DR etc.??

Meine Auffassung:

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine angeordnete Dienstreise.

Ich setzte einmal voraus, dass diese Dienstreise ab dem regulären Dienstort per Dienstfahrzeug angetreten wird.
Was zu prüfen wäre. Aber der Schilderung nach eben nicht.
Zitat
Somit wäre die Veranstaltung sowie die erforderlichen Reisezeiten dann in der Summe die Arbeitszeit.
Nein. Nicht wenn nur TV-L gilt.
§6.11
1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit.
Zitat
Wenn das nicht reicht, um das Tagessoll zu erreichen, hat man ja immer noch die Möglichkeit, den Rest des Tages zu arbeiten.
Richtig in dem dann zur Arbeitsstelle fährt. Sofern kein HO möglich.
Zitat
Wenn man das nicht will, baut man halt etwas von seinem Arbeitszeitkonto (sofern vorhanden ab) oder man baut Minusstunden auf.
So pauschal ebenfalls nicht Richtig:
2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage
wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche
oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde.
Zitat

Mir erschließt sich nicht, warum der Arbeitgeber die Tagesarbeitszeit buchen sollte, wenn man sie eventuell nicht erfüllt.
s.o.

Evtl. muss man dann zwischen Dienstreise und Dienstgang unterscheiden.

Meine Interpretation:
Wenn man vom regulären Dienstort starten muss, dann kann man auch noch arbeiten.
Und der Weg zur Fortbildung wäre Arbeitszeit, da es dann ein Dienstgang (nach meinen Verständnis) wäre.

Wenn es als Dienstreise beantragt wird und man von Zuhause startet, dann ist Sollarbeitszeit zu buchen.
Auch wenn An und Abreise plus Schulung keine 8h ergibt.



Eastwestgate

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #4 am: 15.01.2025 08:17 »
Die Schulung startet von daheim, 1h Fahrzeit für die Schulung ab 9h, der Weg zur Arbeit wäre nach der Schulung über 1h für 1h Arbeit. Also stimmt es nicht, was ich gehört habe, dass man für den Rest des Tages freigestellt wird, wenn die Fortbildung über einen halben Arbeitstag geht, also über 4h. Im Fall meiner Nichte sind es 5h Weiterbildung. Sie hat kein Dienstfahrzeug. Sowas gibt es bei ihr im Bereich nicht. 

Organisator

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #5 am: 15.01.2025 09:01 »
Die Schulung startet von daheim, 1h Fahrzeit für die Schulung ab 9h, der Weg zur Arbeit wäre nach der Schulung über 1h für 1h Arbeit. Also stimmt es nicht, was ich gehört habe, dass man für den Rest des Tages freigestellt wird, wenn die Fortbildung über einen halben Arbeitstag geht, also über 4h. Im Fall meiner Nichte sind es 5h Weiterbildung. Sie hat kein Dienstfahrzeug. Sowas gibt es bei ihr im Bereich nicht.

Ist nachvollziebar. Die Arbeitszeit startet mit Beginn der Fortbildung. Dann 5 Stunden FoBi, eine Stunde zur Arbeit und dann bleiben noch 2 Stunden für selbige.

MoinMoin

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #6 am: 15.01.2025 09:08 »
Und wenn für den Tag eine Dienstreise genehmigt wird?

Organisator

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #7 am: 15.01.2025 09:17 »
Dann stellt der Arbeitgeber freundlicherweise die Bahntickets

Thomber

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #8 am: 15.01.2025 09:19 »
Auf Bundesebene kenne ich das so:
Dauert eine Fortbildung mind. einen halben Arbeitstag gilt das Soll als erfüllt.
Auf Landesebene war das bei mir auch so.

In der Praxis sind gerade bei kurzen Fortbildungskursen die Fahrtzeiten entscheidend.
Schau nach, wie lange BUS und BAHN brauchen und dann kommst du sicherlich auf einen erfüllten Tag ohne noch arbeiten zu müssen.
Im Übrigen sollte man nach einer Fortbildung auch nachbereiten, also die Notizen, Scripte lesen.... lernen.  Und, wer einem Mitarbeiter diese Zeit nicht gibt.... muss sich nicht wundern.


-->    5 Stunden Fortbildung + Fahrzeiten    = Feierabend.
 

MoinMoin

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #9 am: 15.01.2025 09:25 »
Auf Bundesebene kenne ich das so:
Dauert eine Fortbildung mind. einen halben Arbeitstag gilt das Soll als erfüllt.
Auf Landesebene war das bei mir auch so.

In der Praxis sind gerade bei kurzen Fortbildungskursen die Fahrtzeiten entscheidend.
Schau nach, wie lange BUS und BAHN brauchen und dann kommst du sicherlich auf einen erfüllten Tag ohne noch arbeiten zu müssen.
Im Übrigen sollte man nach einer Fortbildung auch nachbereiten, also die Notizen, Scripte lesen.... lernen.  Und, wer einem Mitarbeiter diese Zeit nicht gibt.... muss sich nicht wundern.


-->    5 Stunden Fortbildung + Fahrzeiten    = Feierabend.
Alles eien Frage der DV und / oder der genehmigten DR
Aber rein arbeitsrechtlich oder laut Tarifvertrag sieht es eben leider anders aus.

Rowhin

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #10 am: 15.01.2025 09:28 »
Die Frage ist halt auch, was hier die gelebte Realität beim konkreten AG bzw. im Team etc. ist. Sicherlich kann man sich hier (auch korrekterweise, wenn TV-L gilt) auf §6.11, DV und DR etc. berufen, aber bei Vertrauensarbeitszeit und einigermaßen glaubhafter Argumentation, man lese ja auch brav seine Mails während der Fahrt (...außer natürlich als Fahrer), kann man erfahrungsgemäß zumindest bei uns schon argumentieren, die tägliche Arbeitszeit sei voll abgegolten.

Thomber

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #11 am: 15.01.2025 09:40 »
"Bin erreichbar -lese auch Mails..."   (auch gerne im Krankheitsfall gehört!)

jep, auch so eine Sache.   I.d.R. besuchen die Leute Fortbildungen, die dem Dienstbetrieb nutzen, und während Neueinsteiger über Prämien verhandeln, hat das Bestandspersonal fast ein schlechtes Gewissen, wenn es mal "abwesend" ist.

MoinMoin

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #12 am: 15.01.2025 09:57 »
Die Frage ist halt auch, was hier die gelebte Realität beim konkreten AG bzw. im Team etc. ist. Sicherlich kann man sich hier (auch korrekterweise, wenn TV-L gilt) auf §6.11, DV und DR etc. berufen, aber bei Vertrauensarbeitszeit und einigermaßen glaubhafter Argumentation, man lese ja auch brav seine Mails während der Fahrt (...außer natürlich als Fahrer), kann man erfahrungsgemäß zumindest bei uns schon argumentieren, die tägliche Arbeitszeit sei voll abgegolten.
Ich bin froh, dass unser PR eine vernünftige DV hierzu ausgehandelt hat.
RZ = AZ und alle sind glücklich.

Rowhin

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #13 am: 15.01.2025 09:59 »
Die Frage ist halt auch, was hier die gelebte Realität beim konkreten AG bzw. im Team etc. ist. Sicherlich kann man sich hier (auch korrekterweise, wenn TV-L gilt) auf §6.11, DV und DR etc. berufen, aber bei Vertrauensarbeitszeit und einigermaßen glaubhafter Argumentation, man lese ja auch brav seine Mails während der Fahrt (...außer natürlich als Fahrer), kann man erfahrungsgemäß zumindest bei uns schon argumentieren, die tägliche Arbeitszeit sei voll abgegolten.
Ich bin froh, dass unser PR eine vernünftige DV hierzu ausgehandelt hat.
RZ = AZ und alle sind glücklich.

Meiner Meinung nach auch die vernünftigste Lösung. Wenn nur jede und jeder von uns einen fähigen, aktiven PR hätte, der im Sinne der Mitarbeitenden handelt  ;)

MoinMoin

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Antw:Nach angeordneter Weiterbildung noch zum Arbeitsplatz?
« Antwort #14 am: 15.01.2025 10:37 »
Ich bin froh, dass unser PR eine vernünftige DV hierzu ausgehandelt hat.
RZ = AZ und alle sind glücklich.

Meiner Meinung nach auch die vernünftigste Lösung. Wenn nur jede und jeder von uns einen fähigen, aktiven PR hätte, der im Sinne der Mitarbeitenden handelt  ;)
Ja, man bekommt was die Mehrheit wählt