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Minder, bzw. Nullleistung im Homeoffice- Nachweis

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Garfield:
Ich finde es immer wieder interessant, zu welchen Mitteln man angeblich so greifen darf, kann und muss. In der Regel ist der Grund dafür nämlich schlicht und ergreifend Feigheit.

Wenn der Kollege im HO nichts macht, dann streicht man ihm das eben.
Ich habe noch keine DV dazu gesehen, nach der das nicht möglich wäre. Aber schon viele Vorgesetze, die sich nicht trauen von ihren Befugnissen Gebrauch zu machen.

Ihn stattdessen virtuell zu verfolgen und Protokolle über Programme anzufertigen um irgendwie eine Abmahnung bewirken zu wollen.  ::)

Ich an seiner Stelle würde mich freuen. Diese Abmahnung zerreißt der Anwalt in der Luft und danach traut sich nie wieder jemand was zu sagen...

Tagelöhner:
Da muss ich Garfield allerdings zustimmen. In solchen Fällen fehlt es meistens an Führungsqualitäten und einer etwas eisernen und konsequenten Hand. So einen Mitarbeiter würde ich mit Aufgaben voll auslasten und regelmäßig den Fortschritt vorstellen lassen.

Sobald beispielsweise Homeoffice beantragt wird, soll derjenige erstmal darlegen, was er in dieser Zeit daheim bearbeiten will und anschließend darf er direkt mal den Ist-Stand vorstellen und die Ergebnisse direkt im Anschluss. So kann er in Präsenz bereits erzielte Ergebnisse schwerer als im Homeoffice erreichte Ergebnisse verkaufen.

Außerdem auch ruhig mal die Erreichbarkeit abprüfen und dokumentieren wenn hier über einige Zeit keine Aktivität vorhanden ist. Homeoffice lässt sich ja ggf. auch ganz ablehnen, indem derjenige möglichst mit Aufgaben betraut wird, die Präsenz erfordern. Irgendwann erfolgt die Kündigung dann schon von alleine, wenn die Annehmlichkeiten weg sind.

Umlauf:

--- Zitat von: Tagelöhner am 31.03.2025 12:50 ---Da muss ich Garfield allerdings zustimmen. In solchen Fällen fehlt es meistens an Führungsqualitäten und einer etwas eisernen und konsequenten Hand. So einen Mitarbeiter würde ich mit Aufgaben voll auslasten und regelmäßig den Fortschritt vorstellen lassen.

Sobald beispielsweise Homeoffice beantragt wird, soll derjenige erstmal darlegen, was er in dieser Zeit daheim bearbeiten will und anschließend darf er direkt mal den Ist-Stand vorstellen und die Ergebnisse direkt im Anschluss. So kann er in Präsenz bereits erzielte Ergebnisse schwerer als im Homeoffice erreichte Ergebnisse verkaufen.

Außerdem auch ruhig mal die Erreichbarkeit abprüfen und dokumentieren wenn hier über einige Zeit keine Aktivität vorhanden ist. Homeoffice lässt sich ja ggf. auch ganz ablehnen, indem derjenige möglichst mit Aufgaben betraut wird, die Präsenz erfordern. Irgendwann erfolgt die Kündigung dann schon von alleine, wenn die Annehmlichkeiten weg sind.

--- End quote ---

Da pflichte ich Garfield bei. Führungspersonal ohne Führungskompetenz ist nicht nur dort ein Problem.

Kommt auch immer genau auf die Tätigkeiten an.

Bei mir gibt es keinen Unterschied zwischen Amt und Mobilem Arbeiten.
In beiden Fällen gehe ich mit dem Laptop auf meine Rechner drauf, die weder im Amt noch unterwegs bei mir sind.

In anderen Bereichen ist das wieder ganz andern. Deswegen sind pauschale Aussagen bei diesem Thema nicht trivial.

Kyuss:
In meinem Fall stand den betreffenden Mitarbeitern ein Tag pro Woche per DV zu, solange keine dienstlichen Belange (bei uns Bürgerverkehr, daher HO nur an Backofficetagen möglich) dem entgegenstanden. Selbst für den Fall des Missbrauches und einer Versagung des HO durch die direkten Vorgesetzten, wurde die Ablehnung an den nächsthöheren Vorgesetzten eskaliert. Diese hat bei uns damals jedem eskalierten Antrag stattgegeben. Begründung: ansonsten kommt der gelbe Schein für die ganze Woche.

Ich denke daher, dass es sowohl auf die Struktur, die Regularien, als auch die Führungskräfte ankommt.

magheinz:

--- Zitat von: Wassereis am 11.03.2025 11:10 ---Ich kann dir ganz aktuell aus eigener Erfahrung sagen, dass wir vor zwei Wochen (Bund) einen Mitarbeiter eben deshalb entlassen haben.

--- End quote ---
Ist das Kündigungsschutzverfahren denn schon durch?
Es dürfte extrem auf den Einzelfall ankommen. Beinuns wird explizit keine telefonische Erreichbarkeit gefordert und es sind auch keine Antwortzeiten bei den E-Mails gefordert.

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