Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Abmahnung ohne vorherige Anhörung
Faunus:
Hmmm.
"Beleidigungen" - egal wo geäußert - bleiben Beleidigungen und wenn diese vor Zeugen geäußert werden, am besten noch zum Schwarz-auf-weiß-ausdrucken....
Lass es nie wieder zu einer Beweisbarkeit kommen und versuche für den "größten Dummbatzen" einfach nur Verständnis zu haben mit "der/die muss schon eine grauenvolle Kindheit gehabt haben" oder so ähnlich ..
Hauptsache "ohhmmmm"! ;)
Marymaus2024:
Aehm. War ja keine Beleidigung. 🙈 Hab nur geschrieben das ich sie alle entlassen wuerde. Mir wurde halt dann unterstellt das ich die "Leitung" dadurch Fuer dumm hinstelle.Tja. Naja. Sehs ja ein.
BAT:
Kindergarten.
Marymaus2024:
Mir wird aber da schon mit Kuendigung gedroht
FearOfTheDuck:
Was denn auch sonst? Auch wenn der Grund hier eher als belanglos anzusehen ist, ist es Sinn der Abmahnung auf das Fehlverhalten hinzuweisen, Unterlassung einzufordern und die Konsequenz aufzuzeigen.
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