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Abmahnung ohne vorherige Anhörung

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KaiBro:

--- Zitat von: Marymaus2024 am 21.01.2025 16:11 ---Hallo. Meine Worte waren in einem Privaten FB Gruppe. Ich habe nur geschrieben... Sogar mit Lachsmilie das ich die Leitung entlassen wuerde wenn ich selber Leitung waere. Es war weder eine Beleidigung noch eine Kritik. Keinerlei Name oder Name des Arbeitgebers. 🙈 Nur einfach meine Meinung und das nicht mal böswillig dahingestellt.

--- End quote ---

Wie schon einige Vorredner geschrieben haben, kommt es auf den genauen Wortlaut an.

Beispiel:
1) Herr XY ist dumm.
2) Ich halte Herrn XY für dumm.

Während Aussage 1) eine Beleidigung darstellen könnte, könnte man Aussage 2) als persönliche Meinung durchgehen lassen.

Marymaus2024:
Ich habe geschrieben

"Ich wuerde alle entlassen."

Frage zurueck..... "Alle?"

Ich:  "Die Kollegen nicht. Nur die Leitung"

monkey:
Ich frage mich, weshalb du dir die Abmahnung gefallen lässt und sie ohne Widerspruch annehmen willst? Lass dich doch bitte vorher arbeitsrechtlich beraten, der Grund wirkt leicht lächerlich, wenn dein letzter Beitrag so stimmt.

DepletedWorker:

--- Zitat von: Marymaus2024 am 21.01.2025 16:47 ---Ich habe geschrieben

"Ich wuerde alle entlassen."

Frage zurueck..... "Alle?"

Ich:  "Die Kollegen nicht. Nur die Leitung"

--- End quote ---

Zunächst stellt sich die Frage nach dem Kontext dieser Aussage. Wenn es keinen vorhergehenden Kontext gab, sehe ich darin keine Schmähkritik. Sollte jedoch zuvor die Kompetenz der Leitung oder ähnliche abwertende Bemerkungen geäußert worden sein, könnte man sowohl für als auch gegen eine solche Einordnung argumentieren. In jedem Fall empfehle ich, das Gespräch mit dem Personalrat zu suchen. Falls es keinen gibt, wäre es ratsam, sich an die Gewerkschaft zu wenden, sofern du Mitglied bist, da sie dir auch rechtlichen Beistand bieten können. Alternativ kannst du auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Wie bereits im vorherigen Beitrag erwähnt, solltest du die Abmahnung nicht einfach akzeptieren, da dies später Probleme verursachen könnte, insbesondere wenn ein zukünftiger Arbeitgeber Akteneinsicht verlangt. Es ist wichtig, dass du dich dazu äußerst und dabei möglichst kurz und präzise klarstellst, dass es sich nicht um Schmähkritik handelt, zumal die Äußerung in einem privaten Rahmen gemacht wurde, auch hier kann dir ein Rechtsbeistand helfen eine passende Formulierung zu finden.

Egal wofür du dich entscheidest ich wünsche dir noch viel Glück in der Angelegenheit.

Marymaus2024:
Es gab vorher keinerlei anderes.
Wie lang haette ich Zeit etwas zu schreiben?

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