Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Abmahnung ohne vorherige Anhörung
Marymaus2024:
Ohweh.
KlammeKassen:
--- Zitat von: BAT am 17.01.2025 11:01 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 17.01.2025 08:11 ---
Du sollst dir die Schlüssel ja auch nicht nehmen ohne das bei der für die Verteilung zuständigen Person kundzutun ;)
--- End quote ---
Das war ja das Problem, dass die Person bei Schlüsselabholung dabei war. Ist eine lange Geschichte, durfte das Auto nicht mit nach Hause nehmen (musste nächsten Tag gegen 6 Uhr los, Fahrgemeinschaft bilden mit der Aufsicht vom Nachbarkreis). 200 km dem Arbeitgeber gespart und Abmahnung. Läuft.
2strong: nee, die blonde vom Bauamt war diesmal nicht dabei ;)
--- End quote ---
Oh man :D. So vergrault man auch die Leute
Britta2:
Wenn alles bisher nur die Spitze eines sich nähernden Eisbergs sein sollte ---- ich bekam heute per Newsletter das hier geschickt. Kann man vielleicht nutzen. Wo Menschen arbeiten passieren eben (unabsichtlich!) manchmal Fehler. Nicht jeder Vorgesetzte erlaubt Fehler weil selbst fehlerfrei ... dann bleibts eben nicht nur bei einer (einzigen) Abmahnung sondern läutet die nur weitere ein ...
https://www.juraforum.de/news/erfolgreicher-aufloesungsantrag-wenn-der-arbeitgeber-unzumutbar-ist_260364
Überschrift dazu im Newsletter war: "So können Beschäftigte Arbeitgeberspielchen umdrehen"
DepletedWorker:
--- Zitat von: Marymaus2024 am 16.01.2025 17:44 ---Aehm. War ja keine Beleidigung. 🙈 Hab nur geschrieben das ich sie alle entlassen wuerde. Mir wurde halt dann unterstellt das ich die "Leitung" dadurch Fuer dumm hinstelle.Tja. Naja. Sehs ja ein.
--- End quote ---
Schmähkritik ist eine Form der Kritik, die nicht sachlich bleibt und häufig beleidigende oder abwertende Elemente enthält. Wenn du in deinem Kommentar lediglich geäußert hast, dass du die Leitung entlassen würdest, könnte das als kritische Meinungsäußerung angesehen werden (und würde somit unter die freie Meinungsäußerung fallen. Zudem könnte die Veröffentlichung eines privaten Chats einen Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte darstellen, was die Abmahnung unwirksam machen könnte, da du deine Meinung nicht öffentlich geäußert hast), solange es nicht beleidigend oder herabwürdigend formuliert ist.
Ob deine Äußerung als Schmähkritik eingestuft wird und ob eine Abmahnung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom genauen Wortlaut deiner Aussage, aber selbst dann sei dahingestellt ob ein nicht öffentlicher, privater Chat als Schmähkritik angesehen werden kann/darf.
--- Zitat von: Marymaus2024 am 16.01.2025 16:36 ---Ich nehme die Abmahnung natürlich an.
--- End quote ---
Es wäre ratsam, in dieser Situation rechtlichen Rat einzuholen oder gegebenenfalls ein Mitglied des Personalrats (sofern vorhanden) zu konsultieren. Gespräche mit dem Personalrat sind vertraulich.
Die Abmahnung ohne Einspruch anzunehmen, empfiehlt sich nur, wenn du das Fehlverhalten wirklich begangen hast (wenn du beleidigend warst), oder dir der Sachverhalt egal ist weil du dich sowieso schon nach anderen Möglichkeiten umgesehen hast. Bei einer Leitung die mit einer solchen Kritik nicht klarkommt, würde ich nicht arbeiten wollen.
Marymaus2024:
Hallo. Meine Worte waren in einem Privaten FB Gruppe. Ich habe nur geschrieben... Sogar mit Lachsmilie das ich die Leitung entlassen wuerde wenn ich selber Leitung waere. Es war weder eine Beleidigung noch eine Kritik. Keinerlei Name oder Name des Arbeitgebers. 🙈 Nur einfach meine Meinung und das nicht mal böswillig dahingestellt.
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