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Abmahnung ohne vorherige Anhörung

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Marymaus2024:
Ich bin Sachsen. Wie ist es da?

Schokokeks:
Irrelevant, wie es in Sachsen, Nimmerland oder sonst wo ist...

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, irgendjemanden in irgendeiner Form im Vorfeld zu einer Abmahnung anzuhören oder um Erlaubnis zu bitten!

BAT:
Es ist dennoch wichtig, was für eine Abmahnung das ist? Eine arbeitsrechtliche in Bezug auf deine Aufgaben?

Ich habe mal eine wegen der Nutzung des Fuhrparks bekommen.  ::)

MoinMoin:

--- Zitat von: Schokokeks am 16.01.2025 14:04 ---Irrelevant, wie es in Sachsen, Nimmerland oder sonst wo ist...

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, irgendjemanden in irgendeiner Form im Vorfeld zu einer Abmahnung anzuhören oder um Erlaubnis zu bitten!

--- End quote ---
So so.....PersVG gilt also nirgendwo

In NI muss auch der PR angehört werden, wenn beantragt.
§75 Herstellung des Benehmens
Abmahnungen, wenn die Beteiligung beantragt wird; die Dienststelle hat auf das Antragsrecht rechtzeitig hinzuweisen,

und wenn die niederen Sachsen so was haben, haben die anderen Sachsen das bestimmt auch.

Schokokeks:

--- Zitat von: MoinMoin am 16.01.2025 14:21 ---So so.....PersVG gilt also nirgendwo

In NI muss auch der PR angehört werden, wenn beantragt.
§75 Herstellung des Benehmens
Abmahnungen, wenn die Beteiligung beantragt wird; die Dienststelle hat auf das Antragsrecht rechtzeitig hinzuweisen,


--- End quote ---

Gutes Argument, aber für eine völlig andere Diskussion 👍

Fragestellung war, ob jemand zu hören ist, "bevor" eine Abmahnung ausgesprochen wird, nicht ob und wer danach hinzugezogen werden kann...

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