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Abmahnung ohne vorherige Anhörung
Marymaus2024:
Ich bin Sachsen. Wie ist es da?
Schokokeks:
Irrelevant, wie es in Sachsen, Nimmerland oder sonst wo ist...
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, irgendjemanden in irgendeiner Form im Vorfeld zu einer Abmahnung anzuhören oder um Erlaubnis zu bitten!
BAT:
Es ist dennoch wichtig, was für eine Abmahnung das ist? Eine arbeitsrechtliche in Bezug auf deine Aufgaben?
Ich habe mal eine wegen der Nutzung des Fuhrparks bekommen. ::)
MoinMoin:
--- Zitat von: Schokokeks am 16.01.2025 14:04 ---Irrelevant, wie es in Sachsen, Nimmerland oder sonst wo ist...
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, irgendjemanden in irgendeiner Form im Vorfeld zu einer Abmahnung anzuhören oder um Erlaubnis zu bitten!
--- End quote ---
So so.....PersVG gilt also nirgendwo
In NI muss auch der PR angehört werden, wenn beantragt.
§75 Herstellung des Benehmens
Abmahnungen, wenn die Beteiligung beantragt wird; die Dienststelle hat auf das Antragsrecht rechtzeitig hinzuweisen,
und wenn die niederen Sachsen so was haben, haben die anderen Sachsen das bestimmt auch.
Schokokeks:
--- Zitat von: MoinMoin am 16.01.2025 14:21 ---So so.....PersVG gilt also nirgendwo
In NI muss auch der PR angehört werden, wenn beantragt.
§75 Herstellung des Benehmens
Abmahnungen, wenn die Beteiligung beantragt wird; die Dienststelle hat auf das Antragsrecht rechtzeitig hinzuweisen,
--- End quote ---
Gutes Argument, aber für eine völlig andere Diskussion 👍
Fragestellung war, ob jemand zu hören ist, "bevor" eine Abmahnung ausgesprochen wird, nicht ob und wer danach hinzugezogen werden kann...
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