Autor Thema: Stellenausschreibung TVV, Wechsel aus TVÖD-VKA  (Read 1276 times)

Hansi222

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Guten Morgen,

ich habe eine interessante Stelle bei einem AG entdeckt, für welchen der TVV gilt.
Nun ist es so, dass ich die formal geforderten Vorraussetzungen (Abschluss eines Studiums) nicht erfülle, mich auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit in genau dem ausgeschriebenen Aufgabenfeld als dennoch geeignet halte.

Da der TVV für komplettes Neuland ist, bitte ich euch einmal um eine fachliche Einschätzung zu folgenden Fragestellungen:
- Macht eine Bewerbung, trotz der fehlenden formalen Vorraussetzungen überhaupt Sinn, oder wird diese direkt aussortiert?
- Wie verhält es sich mit der Eingruppierung im TVV bzw. der Überleitung auf dem Tvöd, wenn formale Voraussetzungen nicht erfüllt werden? Grob kenne ich es so, dass wenn z. B. die Stelle der Wertigkeit der EG 11 entspricht, die Vorraussetzungen nicht erfüllt werden, eine EG niedriger gezahlt wird? Ist das so korrekt?
- Gibt es im TVV auch so etwas wie "Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter"?


Danke euch schon mal.


MoinMoin

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Antw:Stellenausschreibung TVV, Wechsel aus TVÖD-VKA
« Antwort #1 am: 17.01.2025 10:43 »
Wenn die Ausbildung als Voraussetzung in der Ausschreibung genannt wird, dürfte man dich rein formal nicht Einladen.
Wenn sie nur als wünschenswert ausgewiesen ist, dann schon.

Ansonsten kann und wird man einen Qualifizierten entsprechend einladen, nehmen und eingruppieren.

UNameIT

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Antw:Stellenausschreibung TVV, Wechsel aus TVÖD-VKA
« Antwort #2 am: 19.01.2025 10:57 »
Guten Morgen,

ich habe eine interessante Stelle bei einem AG entdeckt, für welchen der TVV gilt.
Nun ist es so, dass ich die formal geforderten Vorraussetzungen (Abschluss eines Studiums) nicht erfülle, mich auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit in genau dem ausgeschriebenen Aufgabenfeld als dennoch geeignet halte.

Da der TVV für komplettes Neuland ist, bitte ich euch einmal um eine fachliche Einschätzung zu folgenden Fragestellungen:
- Macht eine Bewerbung, trotz der fehlenden formalen Vorraussetzungen überhaupt Sinn, oder wird diese direkt aussortiert?
- Wie verhält es sich mit der Eingruppierung im TVV bzw. der Überleitung auf dem Tvöd, wenn formale Voraussetzungen nicht erfüllt werden? Grob kenne ich es so, dass wenn z. B. die Stelle der Wertigkeit der EG 11 entspricht, die Vorraussetzungen nicht erfüllt werden, eine EG niedriger gezahlt wird? Ist das so korrekt?
- Gibt es im TVV auch so etwas wie "Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter"?


Danke euch schon mal.

Schau Mal ob ein Passus in der Art bei dir drin steht:

Die Stellenausschreibung richtet sich auch an solche Personen, die nicht über einen der genannten Abschlüsse verfügen, allerdings gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen haben und die trotzdem vollumfänglich die Aufgaben des Arbeitsplatzes wahrnehmen können.