Autor Thema: Jobwechsel wegen Bossing: Versetzung oder Eigenkündigung?  (Read 4901 times)

Balsamine

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Das klingt nach einem Plan. 8)

Eure Antworten haben mir zu mehr Klarheit verholfen. Und das Wort "Aussitzen" habe ich auch in mein Vokabular aufgenommen, in positivem Sinne.  :)

Schwarztee

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Moin,

Land Berlin, Bezirksamt hier.

Das wichtigste und einzig richtige ist vorerst: NICHT KÜNDIGEN.

Wenn du in einem BA sitzt und die Zusage für ein anderes BA erhältst, rollt die Versetzung eigentlich recht fix an. Das neue BA schreibt den Auswahlvermerk, beteiligt das in den Gremien und dann geht das Ding auch schon an deine jetzige Personalstelle.
Es gibt die Absprache zwischen den Bezirksämtern, dass die wechselwillige Dienstkraft nicht länger als 3 Monate gehalten wird. Kürzer geht jedoch immer, gerade wenn die jetzige Behörde unglücklich mit der wechselwilligen Dienstkraft ist, kann es durchaus sein, dass sie einer Versetzung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zustimmen.

Insofern: Aussitzen, die Zeit kriegst du rum.

Cheers!

Casa

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Ich sehe in der längeren AU kein Problem. Die AU ist kein zulässiges Kriterium zu sagen, "die nehmen wir nicht."

Also auf Versetzung warten und weiter AU. Warum der Arzt so argumentiert, wie er es tut, kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn du kannst, denke innerhalb der AU über einen kleinen Urlaub nach.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Balsamine

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OK Schwarztee und alle anderen freundlichen Warnenden vor Kündigung,

habe nicht gekündigt und demnächst ein BEM-Gespräch mit AL (von mir gewünscht) und Personallamt. Versetzungsvermerk ist bereits beim alten BA angekommen. Die dortige Personalstelle war verständnisvoll und bereitet den Termin und die Amtsleitung dahingehend vor, dass das Ziel des Gesprächs sein wird, dass die Versetzung schnell geht und es in der Restzeit möglichst wenig Schnittstellen zur Problemperson gibt. Ich bin gespannt. Vielleicht kommen die nächsten Grüße aus dem hintersten verstauben Archiv. Soll mir Recht sein, wenn ich dort meine Ruhe habe.  ;)

LG

Quodlibet

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Hört sich doch ganz gut an, auch, dass die Idee, worum es im Gespräch gehen könnte anscheinend angekommen ist. Ich wünsche Dir viel Erfolg für das Gespräch und den Wechsel! :)

Balsamine

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Dankeschön! :)

GrünSchnippler

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Als Hinweis, du könntest um noch etwas mehr abstand zur alten Stelle zu haben auch Sonderurlaub unter verzicht auf die Sonderzahlung im November nehmen.
Damit erwirbst du in dieser Zeit weiterhin Urlaubsanspruch und bleibst auch krankenversichert usw.. wenn du gewillt bsit drauf zu zahlen aus deiner Tasche kannst du da auch mehr als die ca. 3 Wochen rausholen welche +/- 100€ differenz zum Monatsgehalt von der Sonderzahlung bleiben (Bei mir in E9 zumindest grüße aus Neukölln)

Die Gewährung dieses Sonderurlaubes kann dir der AG im Land Berlin nur sehr sehr schwer verwähren und muss das ordnetlich begründen da naja Berlin is Arm und will geld sparen.

Obendrauf kannst du gleich noch als option Bildungsurlaub mit einer Frist von mindestens 6 Wochen einreichen, wenn die Dienststelle diesen nicht Schriftlich begründet innerhalb von 2 Wochen ablehnt gilt er nach Berliner Bildungsgesetz als genehmigt. (Spanischkurs auf Teneriffa 2 Wochen in 2022 war schon nice :D)

Aber egal wofür du dich entscheidest nicht kündigen wie alle schon gesagt haben, ich hoffe du kannst dir die Restzeit noch etwas angenehmer gestalten.

Balsamine

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Vielen lieben Dank, GrünSchnippler, habe den Beitrag gerade erst gelesen. Inzwischen arbeite ich ausschließlich mobil. Im BEM-Gespräch habe ich ausgehandelt, dass ich keinerlei Kontakt mehr mit der Problem-Person haben möchte, auch nicht per Mail. Auch die Versetzung schreitet jetzt relativ zügig voran und ich nehme demnächst meinen Resturlaub. Viele Grüße, demnächst aus Neukölln.

Balsamine

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Haltet ihr es für sinnvoll, eine dienstliche Beurteilung zu beantragen? Oder besser nicht, weil diese ja von der problematischen Vorgesetzten ausgestellt und vermutlich nicht allzu wohlwollend ausfallen wird?