Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
sebbo83:
Ich glaube das hier sollte doch alles gesagte aufklären oder unterstreichen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289
MoinMoin:
Nein, du hast das Problem nicht verstanden.
Es ging darum, dass jemand nicht zurück in die GKV will.
nrwdo1988:
Ich habe mit der 'neuen' Entgeltabrechnung gesprochen: Wenn ich unterjährig in der PKV bleiben möchte, ist das in Ordnung, und sie akzeptieren meine Entscheidung, auch 2025 weiterhin in der PKV versichert zu sein, selbst wenn ich minimal unter der Grenze liegen sollte...
Im nächsten Jahr würde sich dann die Personalabteilung bei mir melden, um zu klären, wie es mit der (ggf. neuen) JAEG aussieht und ob die Grenze erreicht wird.
Allerdings haben sie meinen Hinweis nicht ganz verstanden: Wenn nach TV-L bezahlt wird, ist dann das SV-Brutto immer das, was der Rechner unter folgendem Link anzeigt? (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=)
Meine Ansprechpartnerin basierte immer auf dem Grundgehalt von 5.713,58 €, und sie konnten die SV-Brutto 5.959,50 € aus der Entgeltstufe nicht zuordnen?! Ich kann mir dann die VL als ein Bestandteil vorstellen, aber was ist den noch zwischen diesen zwei Beträgen; Differenz i. H. v. 245,92 € monatlich enthalten? Ist das SV-Brutto als Maximalwert (inkl. VL etc) zu verstehen?
sebbo83:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.01.2025 09:36 ---Nein, du hast das Problem nicht verstanden.
Es ging darum, dass jemand nicht zurück in die GKV will.
--- End quote ---
Ist mir schon klar. Und eine meiner Antworten war, wenn er befürchtet zu wenig zu verdienen, fällt er nicht in die GKV, wenn er über 55 ist. Da er aber schrieb, dass er noch nicht so alt ist, besteht also die Gefahr, dass er in die GKV wieder muss. Ob er will oder nicht - klären kann er es nur zusammen mit seiner PKV - es gibt scheinbar Toleranzen.
Privat Krankenversicherte dürfen bzw. müssen zurück in die gesetzliche Variante, sobald sie versicherungspflichtig werden. Insofern sind hiervon vor allem Angestellte oder Arbeitslose betroffen, deren Einkommen unter die Jahreseinkommensgrenze von derzeit 66.600 Euro [2023] sinkt. In diesen Fällen ist ein Verbleib in der PKV rein formal nicht möglich.
Quelle: wissen-private-krankenversicherung.de
--- Zitat von: sebbo83 am 20.01.2025 16:07 ---Also, bei meiner bescheidenen Berechnung fehlen bei E13S4 jedoch noch rund 500 € monatlich um auf die 73.800 € zu kommen.
Also, wenn du nicht über 55 Jahre bist, besteht kaum eine Chance länger in der PKV zu bleiben.
--- End quote ---
MoinMoin:
--- Zitat von: sebbo83 am 21.01.2025 10:22 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.01.2025 09:36 ---Nein, du hast das Problem nicht verstanden.
Es ging darum, dass jemand nicht zurück in die GKV will.
--- End quote ---
Ist mir schon klar. Und eine meiner Antworten war, wenn er befürchtet zu wenig zu verdienen, fällt er nicht in die GKV, wenn er über 55 ist. Da er aber schrieb, dass er noch nicht so alt ist, besteht also die Gefahr, dass er in die GKV wieder muss. Ob er will oder nicht - klären kann er es nur zusammen mit seiner PKV - es gibt scheinbar Toleranzen.
Privat Krankenversicherte dürfen bzw. müssen zurück in die gesetzliche Variante, sobald sie versicherungspflichtig werden. Insofern sind hiervon vor allem Angestellte oder Arbeitslose betroffen, deren Einkommen unter die Jahreseinkommensgrenze von derzeit 66.600 Euro [2023] sinkt. In diesen Fällen ist ein Verbleib in der PKV rein formal nicht möglich.
Quelle: wissen-private-krankenversicherung.de
--- Zitat von: sebbo83 am 20.01.2025 16:07 ---Also, bei meiner bescheidenen Berechnung fehlen bei E13S4 jedoch noch rund 500 € monatlich um auf die 73.800 € zu kommen.
Also, wenn du nicht über 55 Jahre bist, besteht kaum eine Chance länger in der PKV zu bleiben.
--- End quote ---
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Nein, man kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag befreien lassen.
Also nochmals NEIN, niemand MUSS zurück in die GKV!
Guckst du hier:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99134001010000
oder gleich hier mit Antrag:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-fuer-freiwillig-versicherte/antrag-befreiung-krankenversicherungspflicht-2007180?tkcm=aaus
Also wenn du als PKVler wegen JAEG oder Teilzeit wieder GKV pflichtig werden würdest, kannst du auf Antrag dich davon befreien lassen.
Fazit für @ nrwdo1988:
Wenn dein AG meint, dass du die Grenze unterschreitest und du wieder GKV Pflichtig wirst, dann musst du einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht stellen und du bleibst in deiner PKV.
Diesen Antrag kann man jedoch nicht widerrufen, mW heißt dass, dass PKV Pflichtig bleibst, auch wenn du auf Teilzeit gehst oder arbeitslos wirst.
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