Autor Thema: [RP] Frage zur Höhergruppierung bei Versetzung von Kommune zum Land (A14-Stelle)  (Read 1348 times)

Hannelore3000

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Höhergruppierung bei einer Versetzung vom kommunalen Dienst zum Landesdienst in Rheinland-Pfalz. Vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen oder kennt die Regelungen genauer.

Zum 01.10.2024 bin ich von einer Kommune zum Land RLP gewechselt, da ich mich erfolgreich auf eine A14-Stelle beworben habe. Bei der Kommune war ich bereits in der Besoldungsgruppe A12 eingruppiert.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie der Beförderungsprozess abläuft:
   1.   Muss ich zunächst zur A13 befördert werden und dann (nach einem Jahr) zur A14?
   2.   Oder erfolgt die Beförderung direkt zur A14, da ich mich auf diese Stelle beworben habe und die Voraussetzungen erfülle?

Ein paar weitere Infos zu meinem Hintergrund:
   •   Ich habe ein Masterstudium absolviert.
   •   Beim Land RLP erfolgen Beförderungen ja grundsätzlich einmal im Jahr, und zwar im Mai.

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Schritte kenne und mich ggf. rechtzeitig darum kümmern kann. Über hilfreiche Antworten oder Hinweise, wo ich mich erkundigen könnte, würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank vorab!

Viele Grüße
Nina
« Last Edit: 22.01.2025 19:40 von Admin »

Hannelore3000

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Guten Morgen,

hat ihr keiner eine Antwort für mich? :(

Lg
Nina

tinytoon

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Da ich Bundesbeamter bin, kenne ich den Weg konkret nur beim Bund aber es würde helfen in der Laufbahnverordnung RLP zu lesen. Relevant dürften hier §27, §18 und §12 sein (eine Minute Google). Für den Moment liest sich das ähnlich dem Bund: Zunächst 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem neuen Dienstposten erfüllen, sofern diese nicht in der Vergangenheit abgeleistet wurde (Tätigkeit nach A12 nicht anrechenbar) und dann noch ein halbes Jahr Erprobungszeit on top. Nach drei Jahren ist eine Beförderung auf A13 möglich, frühestens ein weiteres Jahr später auf A14.

Ohne den genauen Werdegang zu kennen sind Aussagen jedoch grundsätzlich schwierig.

Schmitti

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hat ihr keiner eine Antwort für mich? :(
Ich hätte grundsätzlich eine, aber ich ringe noch mit mir, ob ich den Teil, in dem ich hinterfrage wieso wir A14-Beamtenstellen mit Leuten besetzen, die simple Rechtsfragen das eigene Berufsleben betreffend nicht selber wissen/googlen können, auch schreibe oder lieber weg lasse.

Hannelore3000

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Danke schon mal für eure Antworten.
Meine Stelle hat grundsätzlich nichts mit einer klassischen Aufgabe aus dem öffentlichen Dienst zu tun.
Daher fällt mir das Beamtenrecht schwer. Wenn es wiederum um mathematische Berechnungen geht, dann könnt ihr mich alles fragen. ;)

Die alte A12 Stelle habe ich 5 Jahre ausgeübt und hatte den selben Aufgabeninhalt. 

Gewerbler

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Du vermischst hier auch (zumindest sprachlich) Tarif- und Beamtenrecht. Eingruppierung und vor allem Höhergruppierung hat im Beamtenrecht eigentlich nichts zu suchen.

Ich kenne jetzt auch das Laufbahnrecht in RLP nicht im Detail, aber im Allgemeinen sind die Ämter bei der "A-Besoldung" zu durchlaufen, wie es auch @tinytoon schon schreibt. Also erst den Schritt auf A13, dann auf A14.

Weiterhin hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, was für Beamte ein Nachteil gegenüber Tarifangestellten sein kann. D.h. du kannst auch auf einem A15-bewerteten Posten dauerhaft als in A13 arbeiten. Er bietet nur die grundsätzliche Möglichkeit, bis A15 zu kommen, was halt auf einem A13-Dienstposten nicht möglich ist.
Sprich: Bewerbung auf ein höheres Amt (=Beförderung) und Bewerbung auf einen Dienstposten sind zwei prinzipiell getrennte Vorgänge.

Die nächste Frage wäre dann, wie @tinytoon auch schon angerissen hat: Formal machst du ja einen Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst, d.h. du musst erstmal die Laufbahnbefähigung erwerben. Evtl. wirst du zeitnah zur Oberamtsrätin nach A13 gD befördert und von dort dann nach A13 hD "umgesetzt". Keine Ahnung, ob man sonst von A13 gD direkt nach A14 hD kommen kann.