Du vermischst hier auch (zumindest sprachlich) Tarif- und Beamtenrecht. Eingruppierung und vor allem Höhergruppierung hat im Beamtenrecht eigentlich nichts zu suchen.
Ich kenne jetzt auch das Laufbahnrecht in RLP nicht im Detail, aber im Allgemeinen sind die Ämter bei der "A-Besoldung" zu durchlaufen, wie es auch @tinytoon schon schreibt. Also erst den Schritt auf A13, dann auf A14.
Weiterhin hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung, was für Beamte ein Nachteil gegenüber Tarifangestellten sein kann. D.h. du kannst auch auf einem A15-bewerteten Posten dauerhaft als in A13 arbeiten. Er bietet nur die grundsätzliche Möglichkeit, bis A15 zu kommen, was halt auf einem A13-Dienstposten nicht möglich ist.
Sprich: Bewerbung auf ein höheres Amt (=Beförderung) und Bewerbung auf einen Dienstposten sind zwei prinzipiell getrennte Vorgänge.
Die nächste Frage wäre dann, wie @tinytoon auch schon angerissen hat: Formal machst du ja einen Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst, d.h. du musst erstmal die Laufbahnbefähigung erwerben. Evtl. wirst du zeitnah zur Oberamtsrätin nach A13 gD befördert und von dort dann nach A13 hD "umgesetzt". Keine Ahnung, ob man sonst von A13 gD direkt nach A14 hD kommen kann.