Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
clarion:
Es geht ja nicht um die KVdR an sich, sondern ob man dort pflichtversichert oder freiwillig versichert ist. Freiwillig Versicherte müssen auf alle Einkunftsarten KV Beiträge bezahlen, während Pflichtversicherte nur auf bestimmte Einkünfte KV Beiträge zahlen müssen. Insbesondere gibt es da Unterschiede bei Kapitaleinkünfte und Miet- und Pachteinnahmen.
bab:
Ja und nein.
Die KVdR ist das Mittel zum Zweck, nicht auf alle Einkunftsarten KV-Beiträge zahlen zu müssen, prominent die von dir genannten Kapitaleinkünfte, Miet- und Pachteinnahmen.
--- Zitat von: Finanztip, Link siehe unten ---
* Wer in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, muss auf viele Einnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
* Um diesen Status zu bekommen, musst Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.
* Erfüllst Du die Voraussetzungen nicht, kannst Du Dich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Du zahlst dann aber oft mehr für die Krankenversicherung.
--- End quote ---
Quelle: https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/
Mag sein, dass ein Antrag gestellt werden muss, aber nur wer nicht in die KVdR kommt, muss sich stattdessen freiwillig versichern, mit allen Nachteilen und ggf. Vorteilen (Familienversicherung, aber das weiß ich nicht sicher).
Natürlich sind Beamte grundsätzlich ausgeschlossen, aber nicht diejenigen, die ausreichend lange SV-pflichtig beschäftigt waren und freiwillig in der GKV geblieben sind.
Saxum:
--- Zitat von: bab am 23.02.2025 19:39 ---
--- Zitat von: Saxum am 30.01.2025 09:32 ---
--- Zitat von: clarion am 28.01.2025 22:44 ---In die KVdR würdest Du reinkommen, Betriebsrenten also VBL sind wohl beitragspflichtig, Kapitaleinkünfte nicht, wobei nach der Bundestagswahl sicherlich diskutiert werden wird, dass man alle Einkunftstarten über gewisse Freibeträge hinaus berücksichtigen muss aufgrund der Situation der Kranken- und Pflegeversicherung.
--- End quote ---
Da hier wieder das Thema "KVdR" aufkommt.
Nein, Beamte kommen nicht in die KVdR - auch wenn diese einen Rentenanspruch erworben haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der 9/10 Regelung verblieben sind.
Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach
[*]§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V für aktive Beamte und
[*]§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V für Beamte im Ruhestand. [/list]
Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.
Das wird hier auch durch § 6 Abs. 3 SGB V i.V.m. Nr. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V verdeutlicht.
Das könnte man wohl nur auflösen, indem man den Beamtenstatus komplett aufgibt und die damit verbundenen erheblichen Nachteile in Kauf nimmt, also eine Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos sowie der Wegfall der Zusatzversorgung bzw. dass hier keine Beiträge dort nachgezahlt werden.
--- End quote ---
Dazu möchte ich etwas nachreichen: Ich habe mit einer Pensionsberatung gesprochen. Zumindest in Berlin kommen Beamte in die KVdR.
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Ich bin nicht sicher inwieweit ich der "Pensionsberatung" traue. Ich will nicht ausschließen, dass dem einen oder anderen Sachbearbeiter*in aus Unkenntnis der Rechtslage mal ein paar glücklicherweise "durchgerutscht" sind oder es war ggf. noch zu Zeiten als die Ausschlussklausel nach § 6 Abs. 3 SGB nicht bestand oder die Sachbearbeiter*innen verwechseln den allgemeinen Zuschuss mit der KVdR Pflicht-Mitgliedschaft.
Die Norm, so wie diese da steht und meines Erachtens nach zu interpretieren ist, lässt aber den Zugang zur KVdR tatstächlich nicht zu, solange Beihilfe und Bezüge (auch im Ruhestand) gewährt werden. Wer versicherungsfrei bleibt kann nicht versicherungspflichtig (in der KVdR) werden.
Berlin hat, auch selbst als Stadtstaat, keine Kompetenz sich über SGB V "hinwegzusetzten".
Dass man auch seitens der gesetzlichen Rentenversicherung bei bestehendem Rentenanspruch einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhält ist nicht gleichzusetzten mit der Pflichtmitgliedschaft in der KVdR und der dadurch einschränkten Berücksichtigungsfähigkeit der Einkunftsarten. Hier spielt die 9/10 Regelung keine Rolle, die betrifft nicht die Regelung für den Zuschuss.
Das betrifft auch die "lange genug" die Voraussetzungen erfüllen. Die Norm lässt hier mEn keinen Spielraum zu.
Daher halte ich es hier für eine Verwechselung, dass man den Zuschuss mit der KVdR gleichsetzt.
bab:
Ich habe genau mit dem Verweis auf die Paragraphen nachgefragt. Da es für mich nicht mehr relevant ist, habe ich mir nichts schriftlich geben lassen.
Wenn ich den ganzen PKV-Kram durchgezogen habe und wieder Luft habe, frage ich ggf. mal bei der Rente nach. Aber letztlich ist es für mich nicht mehr relevant.
Saxum:
Gut, jedoch auch wichtig zu wissen: Den Zuschuss zur Krankenversicherung erhält man auch, wenn man im Beamtenstatus befindet und privat Krankenversichert ist. Das bezieht sich ja nur konkret auf die gesetzliche Rente die man neben der Pension beziehen kann. Der hälftige Beitragssatz auf den Zahlbetrag der Rente wird dann als Zuschuss zusätzlich ausgezahlt. Allerdings nur auf separaten Antrag, nicht automatisch.
Nähere Informationen:
Deutsche Rentenversicherung - Hilfe für Rentner: Zuschuss zur Krankenversicherung
Auch hier steht es, neben der Norm, nochmals dass die KVdR für Beamt*innen ausgeschlossen ist: auf Seite 8
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