Autor Thema: Sonderzahlung bei Tarifwechsel im selben Unternehmen  (Read 1142 times)

Michael123

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Guten Tag,

ich bin seit Mai 2022 in einem Krankenhaus beschäftigt.

Folgender Stand:
Von Mai 2022 bis Oktober 2024: AT-Vertrag (ohne Sonderzahlung).
Seit November 2024: Tarifwerk (BAT KF).
Ich bin im selben Unternehmen tätig. Selbe GmbH etc.

Wieviele Monate Sonderzahlung stehen mir zu? Bisher habe ich nichts erhalten. Die Personalabteilung gibt mir hierzu auch keine Rückmeldung.
Zwei Monate (November und Dezember) müssten doch drin sein, wenn ich den Wortlaut des BAT richtig lese. Oder? 


vg aus dem Sauerland

MaLa

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Antw:Sonderzahlung bei Tarifwechsel im selben Unternehmen
« Antwort #1 am: 27.01.2025 11:01 »
E sollte die volle Jahressonderzahlung fällig sein.

sofern du das ganze Jahr bei diesem AG.

Der BAT-KF sieht eine Kürzung nicht vor bei Änderung des Tarifvertrages.
Eine Kürzung sieht der TV nur bei folgendem vor: "Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 2 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Mitarbeitende keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."

Hast du also jeden Monat Entgelt bekommen, steht dir die Jahressonderzahlung auch für als 12/12 zu.

Fragmon

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Antw:Sonderzahlung bei Tarifwechsel im selben Unternehmen
« Antwort #2 am: 27.01.2025 11:09 »
E sollte die volle Jahressonderzahlung fällig sein.

sofern du das ganze Jahr bei diesem AG.

Der BAT-KF sieht eine Kürzung nicht vor bei Änderung des Tarifvertrages.
Eine Kürzung sieht der TV nur bei folgendem vor: "Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 2 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Mitarbeitende keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."

Hast du also jeden Monat Entgelt bekommen, steht dir die Jahressonderzahlung auch für als 12/12 zu.

Sehe ich nicht so, da er vorher AT bezahlt wurde und kein Entgelt anhand der Regelungen des BAT-KF erhalten hat. Leider verweist nur die Entgeltfortzahlung auf den § 21 und nicht das Entgelt selbst.

MaLa

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Antw:Sonderzahlung bei Tarifwechsel im selben Unternehmen
« Antwort #3 am: 27.01.2025 11:19 »
Dem kann ich mich nicht Anschließen,

hier wird nur für jeden Monat gekürzt in dem kein Anspruch auf entgelt bestand, hier ist keine Rede von Entgelt nach BAT-KF.

Grundsätzlich gehen ungenauigkeiten zulasten des AG.

Sofern es bei der überleitung keine Regelung gab, dürfte keine Kürzung erfolgen

Michael123

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Antw:Sonderzahlung bei Tarifwechsel im selben Unternehmen
« Antwort #4 am: 29.01.2025 09:58 »
Vielen Dank für Eure Antworten.

Die Personalabteilung hat sich hierzu immer noch nicht geäußert.
Im AT Vertrag gibt es den Hinweis, dass das" BAT-KF keine Anwendung findet, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. " Insofern glaube ich, dass mir zwei Monate zustehen.