Dem kann ich mich nicht Anschließen,
hier wird nur für jeden Monat gekürzt in dem kein Anspruch auf entgelt bestand, hier ist keine Rede von Entgelt nach BAT-KF.
Grundsätzlich gehen ungenauigkeiten zulasten des AG.
Sofern es bei der überleitung keine Regelung gab, dürfte keine Kürzung erfolgen