Autor Thema: Herabgruppierung nach Entfristung - Antrag auf Höhergruppierung - TVÖD-V  (Read 1787 times)

MaRe

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Hallo Zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken eine Höhergruppierung zu beantragen.
Hintergrund/Fortgang ist Folgender:

- Einstellung beim Freistaat zum 21.11.2020 (Eingruppierung 5, E3)
- Wechsel der Tätigkeit zum 01.03.2021, 50/50 in versch. Stellen/Sachgebieten (Eingruppierung: 5, E1)
- Wechsel p. Änderungsvertrag VZ auf die jetzige Stelle am 01.07.2022 (Eingruppierung: 6, E1)
- unbefristeter Vertrag für die zuvor genannte Stelle ab 01.03.2023 (Eingruppierung wieder 5, E2)

In meinem Sachgebiet gibt es gesamt 3 (mit meiner) Stellen, welche die gleichen Anforderungen haben (wir machen alle exakt das Gleiche). Ich übernehme zusätzlich seit 1 Jahr für ein anderes SG Aufgaben, die dort bis dahin ein Sachbearbeiter (höhergruppiert, schätze 8 oder 9) übernommen hat.

Ich erhalte eine Zulage zur EG5 auf EG6. (weil ich mich bereit erklärt habe den BL I zu machen)

Meine beiden Kollegen, welche die exakt gleiche Stelle wie ich inne haben erhalten EG6. (Beide seit ein bisschen mehr als 20 Jahren im ÖD --> hier spielt aber doch der Zeitfaktor keine Rolle, sondern die Bewertung der Stelle).


Beantragen möchte ich die Höhergruppierung, weil es sich bei der Zulage wohl um eine zeitlich befristete Geschichte handelt (zumindest wurde einer anderen Kollegin diese jetzt mit Beginn des BL I´s genommen, mit genau dieser Begründung)

Achso seit 07/2024 EG5, Stufe 3 (d.h. 6 Monate Rückwirkend gesehen, würde ich auch Nichts verlieren, sollte ich den Antrag diesen Monat noch stellen)

Sehe ich das komplett falsch, oder entbehrt es jeder Grundlage, warum ich in 5 und die anderen beiden Kollegen in 6 eingruppiert sind? Auch für die Herabgruppierung zum unbefristeten Vertrag (auf der gleichen Stelle) sehe ich keine Grundlage.

Wie stehen meine Chancen?





Schokokeks

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Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

MaRe

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Dann eben einen Antrag auf  Überprüfung der Eingruppierung ::)

SimsiBumbu

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- Einstellung beim Freistaat zum 21.11.2020 (Eingruppierung 5, E3)
Wenn du beim Freistaat beschäftigt bist, dann gilt doch der TV-L. Bist du sicher, dass du im richtigen Unterforum bist?

MaRe

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Seit 01.03.2021 bei der Kommune, sorry vergessen dazuzuschreiben.

Fragmon

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Hallo Zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken eine Höhergruppierung zu beantragen.
Hintergrund/Fortgang ist Folgender:

- Einstellung beim Freistaat zum 21.11.2020 (Eingruppierung 5, E3)
- Wechsel der Tätigkeit zum 01.03.2021, 50/50 in versch. Stellen/Sachgebieten (Eingruppierung: 5, E1)
- Wechsel p. Änderungsvertrag VZ auf die jetzige Stelle am 01.07.2022 (Eingruppierung: 6, E1)
- unbefristeter Vertrag für die zuvor genannte Stelle ab 01.03.2023 (Eingruppierung wieder 5, E2)

In meinem Sachgebiet gibt es gesamt 3 (mit meiner) Stellen, welche die gleichen Anforderungen haben (wir machen alle exakt das Gleiche). Ich übernehme zusätzlich seit 1 Jahr für ein anderes SG Aufgaben, die dort bis dahin ein Sachbearbeiter (höhergruppiert, schätze 8 oder 9) übernommen hat.

Ich erhalte eine Zulage zur EG5 auf EG6. (weil ich mich bereit erklärt habe den BL I zu machen)

Meine beiden Kollegen, welche die exakt gleiche Stelle wie ich inne haben erhalten EG6. (Beide seit ein bisschen mehr als 20 Jahren im ÖD --> hier spielt aber doch der Zeitfaktor keine Rolle, sondern die Bewertung der Stelle).


Beantragen möchte ich die Höhergruppierung, weil es sich bei der Zulage wohl um eine zeitlich befristete Geschichte handelt (zumindest wurde einer anderen Kollegin diese jetzt mit Beginn des BL I´s genommen, mit genau dieser Begründung)

Achso seit 07/2024 EG5, Stufe 3 (d.h. 6 Monate Rückwirkend gesehen, würde ich auch Nichts verlieren, sollte ich den Antrag diesen Monat noch stellen)

Sehe ich das komplett falsch, oder entbehrt es jeder Grundlage, warum ich in 5 und die anderen beiden Kollegen in 6 eingruppiert sind? Auch für die Herabgruppierung zum unbefristeten Vertrag (auf der gleichen Stelle) sehe ich keine Grundlage.

Wie stehen meine Chancen?

Das kannst du nur herausfinden, indem du dir deine Tätigkeitsbeschreibung anschaust und deine Kollegin lieb fragst, ob sie dir ihre zeigen. Wenn diese aber bereits seit langem tätig sind, kann es sich um Überleitungsfälle (Bewährungsaufstiege etc.) handeln, wo sie trotz gleicher Aufgaben eine höhere EG haben als du.

MaRe

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Danke schon mal. Die Tätigkeitsbeschreibung is die Gleiche (Außer, dass ich zwei weitere zusätzliche Bereiche/Aufgaben habe<—was die ungleichen Eingruppierungen mMn noch ungerechtfertigter macht).

Ganz nebenbei erwähnt gibts Keine/Anfragen an die Personalstelle dazu werden ignoriert (wir haben in unseren LOB-Bewertungen aber jeweils die gleichen Aufgaben stehen)

Und das ich in der selben Tätigkeit mit dem befristeten Vertrag in 6 war und dann mit Entfristung wieder in 5 komme kann doch auch nicht passen


UNameIT

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Und das ich in der selben Tätigkeit mit dem befristeten Vertrag in 6 war und dann mit Entfristung wieder in 5 komme kann doch auch nicht passen

Eigentlich nicht. Was haben Sie den damals bei der Vertragsunterschrift dazu gesagt?

MaRe

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„Das ist eben so, Sie bekomme ja die Zulage“ :-X

ich1974

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Solltest Du persönliche Voraussetzungen nicht erfüllen (Du schreibst Du sollst den BL 1 machen) wirst Du bei einem unbefristeten Vertrag evtl. eine EG niedriger eingruppiert (EG 5). Beim befristeten Vertrag können die persönlichen Voraussetzungen evtl. nicht beachtet werden müssen, daher (EG 6)