Hallo Zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken eine Höhergruppierung zu beantragen.
Hintergrund/Fortgang ist Folgender:
- Einstellung beim Freistaat zum 21.11.2020 (Eingruppierung 5, E3)
- Wechsel der Tätigkeit zum 01.03.2021, 50/50 in versch. Stellen/Sachgebieten (Eingruppierung: 5, E1)
- Wechsel p. Änderungsvertrag VZ auf die jetzige Stelle am 01.07.2022 (Eingruppierung: 6, E1)
- unbefristeter Vertrag für die zuvor genannte Stelle ab 01.03.2023 (Eingruppierung wieder 5, E2)
In meinem Sachgebiet gibt es gesamt 3 (mit meiner) Stellen, welche die gleichen Anforderungen haben (wir machen alle exakt das Gleiche). Ich übernehme zusätzlich seit 1 Jahr für ein anderes SG Aufgaben, die dort bis dahin ein Sachbearbeiter (höhergruppiert, schätze 8 oder 9) übernommen hat.
Ich erhalte eine Zulage zur EG5 auf EG6. (weil ich mich bereit erklärt habe den BL I zu machen)
Meine beiden Kollegen, welche die exakt gleiche Stelle wie ich inne haben erhalten EG6. (Beide seit ein bisschen mehr als 20 Jahren im ÖD --> hier spielt aber doch der Zeitfaktor keine Rolle, sondern die Bewertung der Stelle).
Beantragen möchte ich die Höhergruppierung, weil es sich bei der Zulage wohl um eine zeitlich befristete Geschichte handelt (zumindest wurde einer anderen Kollegin diese jetzt mit Beginn des BL I´s genommen, mit genau dieser Begründung)
Achso seit 07/2024 EG5, Stufe 3 (d.h. 6 Monate Rückwirkend gesehen, würde ich auch Nichts verlieren, sollte ich den Antrag diesen Monat noch stellen)
Sehe ich das komplett falsch, oder entbehrt es jeder Grundlage, warum ich in 5 und die anderen beiden Kollegen in 6 eingruppiert sind? Auch für die Herabgruppierung zum unbefristeten Vertrag (auf der gleichen Stelle) sehe ich keine Grundlage.
Wie stehen meine Chancen?