Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Firmenwagen
HRler:
Hallo zusammen,
evtl. kennt sich ja der ein oder andere damit aus.
Unsere ATler (außerhalb des Tarifs) haben alle einen Firmenwagen. Geldwerter Vorteil wird ordentlich berechnet und durch den jeweiligen ATler versteuert. Das Unternehmen übernimmt die Leasingrate bis zu einer gewissen Grenze. Der Rest läuft über einen Gehaltsverzicht.
Der AG überlegt nun, das auch auf den ein oder anderen Tarifangestellten (TVV) auszuweiten. Insbesondere die Einsatzleiter in der Rufbereitschaft. Zum Teil kann es aber auch zur Mitarbeitergewinnung oder -bindung genutzt werden.
Ich habe mir den Tarifvertrag angeschaut, finde aber keine weiteren Regelungen dazu. Beim Jobrad ist es ja bspw. so, dass jeder Mitarbeitende nur 1 haben darf. Deswegen wollte ich mal hier in die Runde fragen, ob es etwas gibt, dass der AG beachten muss? Ist hier überhaupt ein Blick in den Tarifvertrag notwendig? Kann der AG hier frei entscheiden? Habt ihr hier Erfahrungen?
Gruß,
Mats
Casa:
Wer zahlt die Vergütung im Rahmen des Tarifvertrags? Der Steuerzahler / Gebührenzahler o. Ä.?
Falls ja, der Tarifvertrag regelt mindestens Summe X, aber maximal ebenfalls Summe X. Mehr als das was der Tarifvertrag vorsieht ist nicht drin. Wird höhenmäßig über dem Tarifvertrag gezahlt, befinden wir uns recht schnell im strafbaren Bereich der Untreue.
Bei einem Außertarifler ist das etwas Anderes, da dieser nicht nach Mindest- und Höchstgrenzen im Tarifvertrag bezahlt wird. Ohne Höchstgrenze kann diese auch nicht überschritten werden. In der Folge drohen hier keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Der Tarifangestellte könnte aber ein Fahrtenbuch führen und zahlt dem Arbeitgeber einen entsprechenden Betrag für die Fahrten, bspw. für einen Audi A4 30 TDI S tronic 76,4 Cent je privat gefahrenen km (inkl. Sprit).
https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_a-c.pdf
HRler:
Ist ein Energieversorger. Im Endeffekt zahlt der Strom-, Gas., Wasserkunde.
Ich hab bisher rausgefunden, dass es keine Entgeltumwandlung geben darf. Die würde es ja geben, wenn der Mitarbeiter auf einen Teil seines Entgelts verzichtet, um die Differenz zwischen dem was der AG zahlt und der Leasingrate zu übernehmen. Ich hab hier so Sätze gefunden wie „Gibt es keine Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung (Bsp. TV-Fahrradleasing), darf es keine Entgeltumwandlung geben.“
Tritt jetzt aber der Fall ein, dass die Leasingrate genau dem Zuschuss des AGs entspricht, findet keine Entgeltumwandlung mehr statt. Dann haben wir nur das Versteuern des Geldwerten Vorteils. Klingt für mich so, als wäre dieser Fall zulässig. Oder meinst du, dass die Übernahme der Leasingrate durch den AG zum Entgelt hinzugerechnet werden muss und man so im Bereich der Untreue ist? Hast du hierzu eine Quelle, dass man das nicht darf?
Gruß,
Mats
Casa:
Zu trennen wäre, ob es etwas "on top" gibt oder nur das was im TV wertmäßig steht.
On Top:
Die Versorgung mit Energie und Wasser, die Abwasserbeseitigung und -reinigung ist eine öffentliche Aufgabe, vgl. Gemeindeordnung des entsprechenden Bundeslandes. Wenn ihr die örtlichen Stadtwerke seid, mit einer überwiegend öffentlichen Beteiligung (Gesellschaftsanteil etc.), bspw. Stadt, dann seid ihr nicht frei und das Handeln kann in Richtung Untreue gehen. Ihr seid lediglich privatrechtlich organisiert.
Zur Untreue § 266 StGB. Ihr arbeitet mit fremdem Geld (Geld des Unternehmens, Geld der Gesellschafter) und das habt ihr nicht mehr als nötig / sparsam einzusetzen.
Der AN erhält durch die private Nutzung des Fahrzeugs mehr, wie wenn er das Fahrzeug nicht privat nutzen darf oder gar kein "eigenes" Firmenfahrzeug hat. Ihr gebt also mehr Geld für "Personal" aus, als im Tarifvertrag vereinbart wurde bzw. als ihr müsstet. Damit fügt ihr final den Stadtwerken und auch dem Gesellschafter einen Vermögensnachteil zu. Durch eure Mehrausgaben hat er im Ergebnis weniger Vermögen.
Wertmäßig:
Entgeltumwandlung geht auch nur dann, wenn es vorgesehen ist. Ein "PKW" im Wert von 400 € monatlich ist kein zwingend gem. Tarifvertrag zu zahlendes "Geld" im Wert von 400 €. Wenn es zwar kein "Mehr" gibt, sondern eine Entgeltumwandlung, bekommt ihr nur Schwierigkeiten mit euren Rechnungsprüfern und im Streitfalle mit dem AN, weil sein tarifvertraglicher Anspruch auf "Geld" nicht mit "PKW" befriedigt wurde. Schlimmstenfalls setzt der AN seinen Anspruch auf Geld durch und hatte auch noch "on top" den Dienstwagen. Dann stehen wir vor dem selben Problem, wie bei der zuvor genannten "on top" Betrachtung.
Aber alsst das gerne mal euren Hausjuristen klären, dafür ist er da. Wenn du dann mehr weißt, teile es hier ruhig mit.
Fitch:
Möglich ist das. Wird bei uns auch so gehandhabt. Kenne aber keine Einzelheiten.
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