Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Firmenwagen
HRler:
So, man wird immer etwas schlauer.
1. Vom Entgelt, das dem AN lt Tarifvertrag zusteht, darf es eine Entgeltumwandlung nur für Fahrrad oder Altersvorsorge geben. Für andere Themen gibt es keine Öffnungsklausel.
2. Über- bzw. außertariflichen Zulagen (bspw. Fachkräfte Zulage nach Fachkräfte-RL) sind nicht Bestandteil des tariflich vereinbarten Entgelts. Auf diese Zulagen darf eine Entgeltumwandlung bzw. Gehaltsverzicht stattfinden.
Möchte ein AG seinem AN also einen Firmenwagen auch für Privatfahrten zur Verfügung stellen und ist die Leasingrate höher als der Anteil, den der AG übernimmt, so kann er dem AN eine Zulage gewähren, von welcher der AN dann, durch einen Gehaltsverzicht, den Rest der Leasingrate übernimmt.
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, darf ein AG einem AN überhaupt ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, dass dieser auch privat nutzen kann.
Casa:
Die Fachkräftezulage ist an bestimmte Kriterien geknüpft und nicht als Tüte Bonbons zu verstehen, die man munter verteilen kann.
Besteht die Notwendigkeit Fachkräfte zu binden, weil Mitarbeiter einen Wechselwunsch geäußert haben und ernsthaft wechseln wollen? Ob und wie wird das dokumentiert? Betrifft die Zulage dann nur die Außendienstler, weil nur diese wechseln wollen (und einen PKW benötigen)?
--- Zitat ---Jetzt stellt sich nur noch die Frage, darf ein AG einem AN überhaupt ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, dass dieser auch privat nutzen kann.
--- End quote ---
Ob "PKW" oder "Geld" scheint im Falle der Fachkräftezulage keine Rolle zu spielen, sofern haushalterische Grundsätze gewahrt werden.
HRler:
Hat ja niemand gesagt, dass jetzt jeder eine Fachkräftezulage erhalten soll ;)
Natürlich besteht die Notwendigkeit Fachkräfte zu binden, sonst würde die Zulage nicht in Betracht gezogen werden. Als Dokumentation dient in einem solchen Fall ein Formular „Zur Bindung der Fachkraft von Herr/Frau XY wird Herr/Frau XY eine Fachkräftezulage in Höhe von Z gewährt. Befristet bis…“ Das Formular hat der VKA mal bei einer ähnlichen Richtlinie angehängt.
Hier geht es aber in erster Linie um ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung. Die Fachkräftezulage kann genutzt werden um eine Gehaltsverzicht/Entgeltumwandlung durchzuführen. Soviel hab ich jetzt rausbekommen.
Bei der Frage, ob ein PKW überhaupt überlassen werden darf meinte ich den Fall, dass der AG die komplette Leasingrate übernimmt. Also ohne Fachkräftezulage oder sonst was. Hier bin ich jetzt aber der Meinung, dass das in Ordnung ist. Es ist zwar nicht durch den Tarifvertrag geregelt, aber nach TVG auch keine Schlechterstellung für den AN. Klar ist, dass die Kosten auch durch den Aufsichtsrat freigegeben sein müssen. Bei einer vernünftigen Personalkostenplanung sollte das aber der Fall sien.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version